Ziel dieser Studie war die Analyse verfahrensbegleitender Abläufe zahnärztlich-prothetischer Streitfälle mit besonderer Berücksichtigung des Einflusses der gutachterlichen Bewertung im Gerichtsurteil. Untersucht wurden 94 Gerichtsgutachten und die entsprechenden Verfahrens- und Urteilsauskünfte. Die Landgerichte waren mit 52,1 % die Hauptauftraggeber der Gerichtsgutachten. In 89 % der Verfahren fertigten die Gutachter Mängelgutachten an, um den bereits eingesetzten Zahnersatz zu beurteilen. 73,4 % der Verfahren wurden von den Patienten ausgelöst, von denen 62,3 % Frauen waren. Schmerzensgeld und Schadensersatz waren mit 46 % Hauptklagegründe und die Verfahrensdauer betrug im Mittel 21,9 Monate. Festsitzender Zahnersatz wurde mit 53,3 % am häufigsten begutachtet, gefolgt vom kombiniert festsitzend-abnehmbaren Zahnersatz mit 38,3 %. Den geplanten Zahnersatz bewerteten die Sachverständigen zu 80 % als einwandfrei und den fertiggestellten Zahnersatz zu je etwa einem Drittel als mängelfrei, nachbesserungsbedürftig oder neu anzufertigen. Die Richter folgten in ihrem Urteil dem Gutachterfazit bezüglich der geplanten oder erfolgten prothetischen Versorgung mit einer Ausnahme vollumfänglich. Als Fazit muss die hohe Verantwortung der Gutachter betont werden. |