|
Das Dokument ist frei verfügbar |
|
| Nachweis | Kein Nachweis verfügbar |
|
Das positive Signal was die EU mir der Ökologisierungskomponente gesetzt hat soll für die Zukunft richtungsweisend sein und stärker ausgebaut sowie gefördert werden. Die aktuellen Greening-Anforderungen stellen aus naturschurzfachlicher Sicht lediglich Mindeststandards dar weswegen ein Ausbau der zweiten Säule und den dortigen Fördermöglichkeiten ökologisch sinnvoll erscheint. Zudem ist Folgendes zu beachten: Selbst wenn ein Betrieb auf die Einhaltung der Greening-Auflagen verzichtet erhält dieser Betrieb noch immer eine relativ hohe Einkommenskomponente weswegen diese abzubauen ist da dies die Gefahr birgt dass vor allem die besonders umweltbelastenden Betriebe wie lntensivmastviehbetriebe oder Biogasanlagen den Erfolg der Ökologisierungskomponente konterkarieren. [...] (Quelle: Zusammenfassung) --SW: ELER. Zitierte Vorschriften u.a.: Verordnung (EU) Nr. 1305/2013; Verordnung (EU) Nr. 1306/2013; Verordnung (EU) Nr. 1307/2013; Verordnung (EU) Nr. 1308/2013; Verordnung (EG) Nr. 1698/2005; Art. 38 AEUV; Richtlinie 91/676/EWG; |
|
|