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| Nachweis | Kein Nachweis verfügbar |
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Öffentliche Auftraggeber haben ihre Beschaffung von Ökostrom im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren vorzunehmen. Das Umweltbundesamt hat in den Jahren 2003 2006 und 2009 für Liegenschaften im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums europaweit im offenen Verfahren Ökostrom ausgeschrieben. Dazu entwickelte das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium das in seinen Pilotausschreibungen erfolgreich umgesetzte Konzept zur Beschaffung von Ökostrom weiter. Die daraus entstandene Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung von Ökostrom liegt nunmehr in aktualisierter und an die bestehende Rechtslage (Stand: November 2016) angepasster Form vor. |
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