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Steuerfreie „Corona-Sonderzahlung“ und Abbau des Solidaritätszuschlags bringen Beschäftigten bei Bund und Kommunen kräftiges Gehalts-Plus. Die Tarifvertragsparteien des Öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben sich auf einen neuen Tariflohnabschluss mit einer Laufzeit bis Ende 2022 geeinigt: Im Dezember 2020 gibt es eine steuerfreie „Corona-Sonderzahlung“ die je nach Entgeltgruppe bis zu 600 Euro beträgt. Ab April 2021 steigt dann das Gehalt um 1 4% jedoch mindestens um 50 Euro je Monat ein Jahr später um weitere 1 8%. Zudem gibt es noch eine Reihe von Zusatzvereinbarungen wie beispielsweise die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit in Ostdeutschland auf das Westniveau die Erhöhung der Jahressonder-zahlung oder die Einführung einer Pflegezulage. |
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