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Die Europäische Union hat im Dezember 2020 ihr 2030-Klimaschutzziel von 40% auf netto 55% unter dem Niveau von 1990 erhöht. Damit einher gehen notwendige Anpassungen bisheriger Regelungen wie z.B. die EU-Klimaschutzverordnung. Eine Vorab-Folgenabschätzung der EU-Kommission benennt verschiedene Optionen zu deren Weiterentwicklung die zugleich eng verknüpft sind mit Überlegungen zur Ergänzung des Emissionshandelssystems. Im vorliegenden Papier werden diese Optionen vorgestellt und ihre möglichen Auswirkungen auf die Emissionsminderungen dargelegt. |
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