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Für die Verwirklichung eines unerfüllten Kinderwunsches stehen Verfahren der Fortpflanzungsmedizin zur Verfügung die sich seit der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes 1990 stetig weiterentwickelt haben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage ob eine Novellierung des Embryonenschutzgesetzes oder gar ein gänzlich neues Fortpflanzungsmedizingesetz notwendig sind. Nicht nur in Fachkreisen werden Chancen und Risiken der Fortpflanzungsmedizin diskutiert auch in der Gesellschaft gibt es klare Positionen und Gesprächsbedarf zu Themen wie künstlicher Befruchtung Eizellspende oder Leihmutterschaft. Das Diskussionspapier „Ein öffentlicher Dialog zur Fortpflanzungsmedizin“ von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) wertet ein gemeinsam durchgeführtes Dialogprojekt aus das Interessierte an der Fortpflanzungsmedizin in einem öffentlichen Online-Diskussionsraum ins Gespräch brachte. |
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