Das Zahlen mit Bezahlkarten gehört mittlerweile zu den gängigen Zahlungsmethoden und gibt dem Kunden ein zusätzliches Maß an Flexibilität und Freiheit. Sowohl steigende wirtschaftliche Bedeutung der kartengesteuerten Zahlungssysteme als auch Verschärfung des Bankenkartellrechts durch die europäische Harmonisierung deuten allerdings auf gewisse wettbewerbsrechtliche Probleme in dieser moderner Art des Zahlungsverkehrs hin. Zu nennen sind vor allem die Problematik der sog. Nichtdiskriminierungsklausel, besondere Probleme des Einsatzes der Universalkreditkarten in Agentursysteme, zentrale Festlegung der Interbankenentgelte, einheitliche Gebühren für fremde Geldausgabeautomaten. Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit dem immer steigenden Einfluss der beiden führenden Kreditkartenunternehmen Visa und Master Card auf den Markt für die Bezahlkarten die wettbewerbsrechtlichen Bedenken sowohl von den Wettbewerbshütern als auch von der Wissenschaft geäußert. Schließlich stellen sich vor dem Hintergrund der Europäisierung des Wettbewerbsrechts ebenfalls unlauterkeitsrechtliche Fragen, da die Werbeaussagen der Kreditinstitute beim Vertrieb moderner Finanzdienstleistungen zur Irreführung der Kunden führen können. Die Zielsetzung der Arbeit bestand darin, die Gegebenheiten und die aktuellen wettbewerbsrechtlichen Probleme moderner Zahlungssysteme in Deutschland darzustellen und die unterschiedlichen Vorschläge zur Lösung dieser Probleme miteinander abzuwägen. Als Weiteres sollte die Rechtslage in Russland unter Berücksichtigung der für Deutschland gewonnenen Ergebnisse vergleichsweise gegenübergestellt werden, um die Hemmfaktoren für die Entwicklung der kartengesteuerten Zahlungssysteme in Russland zu erfassen und zu analysieren. Hierbei sollen zum einen die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten untersucht werden, zum anderen die den kartengesteuerten Zahlungssystemen zu Grunde liegenden Vereinbarungen und Abkommen. Dabei geht es um die Analyse sowohl klassischer zivilrechtlicher Bereichen, wie AGB-Regelung, Verbraucherschutz als auch rein wettbewerbsrechtlicher Fragenkonstellationen, die für die Entwicklung der kartengesteuerten Zahlungssysteme Bedeutung haben. Die Untersuchung zeigt, dass das Zusammenspiel der Preisregelungen und Sonderverträgen (Lizenz-, Akquisitions- uns Emissionsverträgen) insbesondere im Rahmen des Kreditkartenverfahrens dazu führt, dass die Interbankengebühren nicht entscheidend durch die Kostenfaktoren (Processingkosten, die Kosten der freien Periode und die Kosten der Zahlungsgarantie) beeinflusst werden. Das hat zur Folge, dass die Prozentsätze der Interbankenentgelte nach wie vor vom Einfluss des Wettbewerbs ausgeschlossen sind. Das führt zur Verstärkung der faktischen Marktmacht der Kreditkartenunternehmen Visa und Master Card.
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