Römer, Carl Heinrich: Staatsrecht und Statistik des Churfürstenthums Sachsen und der dabey befindlichen Lande : Theil 3 / von Carl Heinrich von Roemer .... HalleWittenbergLeipzig. Wittenberg : Kühne, 1792
Inhalt
PDF Theil 1
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PDF Römer, Carl Heinrich ; Kühne, Christian Friedrich Gottlob:
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Titelblatt
Vorrede.
Inhalt des dritten Theils.
Erste Hauptabtheilung. Von den Landständen und Landtagsversammlungen in den chursächsischen Landen.
3 Erster Abschnitt. Von den Landständen und Landtagen in den chursächsischen Landen überhaupt.
5 Zweyter Abschnitt. Von den Landständen und Landesversammlungen in den sächsischen Chur- und Erblanden.
59 Dritter Abschnitt. Von den Landständen und Landesversammlungen in den Markgrafthümern Ober- und Niederlausitz.
93 Vierter Abschnitt. Von den Landständen des Füstenthums Querfurth und ihren Versammlungen.
105 Fünfter Abschnitt. Von den Siftstagen in den chursächsischen Stiftern Merseburg und Naumburg mit Zeitz.
Zweyte Hauptabtheilung. Von den Rechten des hohen und niedern Adels, der Prälaten, der Bürgere, Bauern und übrigen Stände, in soweit solche die Staatsverfassung angehen.
115 Erster Abschnitt. Allgemeine Bemerkungen über die Eintheilung der chursächsischen Staatsbürger in mehere Stände.
117 Zweyter Abschnitt. Von den Gerechtsamen der Gemahlinnen, Wittben, Kindern und übrigen Anverwandten eines Churfürsten von Sachsen.
124 Dritter Abschnitt. Von den Prälaten und deren Gerechtsamen.
138 Vierter Abschnitt. Von den Rechten des hohen Adels und der Standesherren.
144 Fünfter Abschnitt. Von dem niedern Adel und dessen Gerechtsamen.
180 Sechster Abschnitt. Von dem Bürgerstande und dessen Gerechtsamen.
188 Siebenter Abschnitt. Von den Bauern und Leibeignen, ihren Gerechtsamen und Verbindlichkeiten.
227 Achter Abschnitt. Von den Rechten des Soldatenstandes.
250 Neunter Abschnitt. Von den Rechten der Gelehrten, und insbesondere der Geistlichen.
259 Zehnter Abschnitt. Von den Rechten verschiedener anderer Stände.
Dritte Hauptabtheilung. Von den Rechten der in den chursächsischen Landen befindlichen Ritterorden.
269 Erster Abschnitt. Von den Rechten auswärtiger in Sachsen ansäßiger Ritterorden.
281 Zweyter Abschnitt. Von den chursächsischen Ritterorden und ihren Gerechtsamen.
Beylage. Receß welcher im Namen des Allerdurchlauchtigsten Großmächtigsten Fürsten und Herrn Herrn Friedrich Augusts II. Königs in Pohlen [et]c. und Churfürst zu Sachsen mit den sämmtlichen Grafen, Herren von Schönburg, zu Dreßden am 4. May 1740. geschlossen worden ist.
Register.
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PDF Die Produktenkunde
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