Staatsrecht und Statistik des Churfürstenthums Sachsen und der dabey befindlichen Lande / von Carl Heinrich von Roemer ... Halle : Curt ; Wittenberg : Kühne ; Leipzig : Hinrichs, 1787 - 1804
Inhalt
PDF Theil 1
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Vorerinnerung.
Inhalt des ersten Theils.
Einleitung in die öffentlichen Rechte und Landesverfassung des Churfürstenthums Sachsen.
Erste Hauptabtheilung. Von der nöthigen Känntniß der sämmtlichen chursächsischen Lande.
13 Erster Abschnitt. Von den churfürstlichen Landen überhaupt und ihrem Erwerb.
106 Zweyter Abschnitt. Von den vereinigten Chur- und Erblanden des Churfürsten von Sachsen insbesondere.
131 Dritter Abschnitt. Von den übrigen chursächsischen Landen, so den Chur- und alten Erblanden nicht einverleibet sind.
159 Vierter Abschnitt. Von der Lehnseigenschaft der sämmtlichen unmittelbaren chursächsischen Lande.
Zweyte Hauptabtheilung. Von den persönlichen Eigenschaften, Rechten und Würden eines jedesmaligen Churfürsten von Sachsen.
179 Erster Abschnitt. Von den nothwendigen Erfordernissen eines jedesmaligen Churfürsten von Sachsen, und seiner Regierungsfähigkeit.
193 Zweyter Abschnitt. Von der Vormundschaft über einen unmündigen Churfürsten von Sachsen.
204 Dritter Abschnitt. Von den Titeln und Wapen eines Churfürsten von Sachsen.
240 Vierter Abschnitt. Von der sächsischen Herzogs- und Churwürde.
269 Fünfter Abschnitt. Von den übrigen Würden eines Churfürsten von Sachsen, und den damit verbundenen Gerechtsamen.
278 Sechster Abschnitt. Von den erblichen Hofämtern eines Churfürsten von Sachsen.
Dritte Hauptabtheilung, welche die vorzüglich bemerkungswürdigen Verhältnisse des Churfürsten von Sachsen gegen Kaiser und Reich betrifft.
287 Erster Abschnitt. Von den besondern Rechten und Obliegenheiten des jedesmaligen Churfürsten von Sachsen gegen den römisch-deutschen Kaiser und Reich.
304 Zweyter Abschnitt. Von den Vikariatsgerechtsamen des Churfürsten von Sachen bey vorfallenden Zwischenreichen.
343 Dritter Abschnitt. Von des heiligen römischen Reichs Erzmarschallamte und dem davon abhängendem Erbmarschallamte.
343 Erste Abtheilung. Von des heiligen römischen Reichs Erzmarschallamte und dessen Gerechtsamen.
364 Zweyte Abtheilung. Von des heiligen römischen Reichs Erzmarschallamte und dessen Gerechtsame.
419 Vierter Abschnitt. Von des heiligen römischen Reichs Oberjägermeisteramt der sonstigen Markgrafen von Meissen, und nunmehrigen Churfürsten von Sachsen.
428 Fünfter Abschnitt. Von dem pfalzgräflichen Amte des Churhauses Sachsen.
443 Sechster Abschnitt. Von Direktion der Reichstage bey Erledigung des churmaynzischen Stuhls.
452 Siebenter Abschnitt. Von der Direktion des evangelischen Religionskörpers.
472 Achter Abschnitt. Von der Direktion der obersächsischen Kreisversammlungen und dem Amte eines Kreisobristen.
485 Neunter Abschnitt. Von denen an das deutsche Reich beyzutragenden Oblasten des Churfürsten von Sachsen.
Vierte Hauptabtheilung, worinn die vorzüglichsten Verhältnisse des Churfürsten von Sachsen gegen die herzoglich-sächsischen Häuser, ernestinischer Linie, und andere Reichsstände und Staaten, aus einander gesetzt werden.
499 Erster Abschnitt. Von den Gerechtsamen des Churfürsten von Sachsen gegen die Herzoge von Sachsen, ernestinischer Linie.
523 Zweyter Abschnitt. Von den besondern Verhältnissen und Gerechtsamen des Churfürsten von Sachsen gegen auswärtige Mächte.
533 Dritter Abschnitt. Von den besondern Verhältnissen und Gerechtsamen eines Churfürsten von Sachsen gegen die Mitstände des deutschen Reichs.
536 Vierter Abschnitt. Von verschieden Ober= und Erbämtern, so dem Churfürsten von Sachsen in Absicht seiner Mitstände zukommen.
547 Fünfter Abschnitt. Von den Mitbelehnschaften und Anwartschaften des Churhauses Sachsen.
565 Sechster Abschnitt. Von den Ansprüchen des Churhauses Sachsen.
Berichtigungen, Zusätze und Druckfehler.
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PDF Theil 2
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Vorerinnerung.
Inhalt des zweytes Theils.
Erste Hauptabtheilung, welche von der Landeshoheit des Churfürsten von Sachsen über seine gesammten Lande handelt.
Erster Abschnitt. Von der Landeshoheit des Churfürsten von Sachsen über seine Lande und Unterthanen, ohne Rücksicht auf die verschiedene provinzielle Verfassung.
18 Zweyter Abschnitt. Von der Landeshoheit des Churfürsten von Sachsen über seine unmittelbaren Chur und die denselben einverleibten Erblande.
30 Dritter Abschnitt. Von der Landeshoheit des Churfürsten von Sachsen über die Markgrafthümer Ober- und Niederlausitz.
40 Vierter Abschnitt. Von der Landeshoheit des Churfürsten von Sachsen über das Fürstenthum Querfurt, die gefürstete Grafschaft Henneberg, Grafschaft Mannsfeld und Ganerbschaft Treffurt.
49 Fünfter Abschnitt. Von der Landeshoheit des Churfürsten von Sachsen über die Stifter Merseburg und Naumburg mit Zeitz.
63 Sechster Abschnitt. Von der Landeshoheit des Churfürsten von Sachsen über die zu den chursächsischen Landen gehörigen mittelbaren Graf- und Herrschaften.
Zweyte Hauptabtheilung. von Ausübung der einzelnen Landeshoheitsrechte, und denen dazu niedergesetzten Kollegien und Departements.
93 Erster Abschnitt. Von den verschiedenen Landeskollegien und Departements, durch welche die Landeshoheitsrechte ausgeübet werden.
93 Erste Abtheilung. Von diesen verschiedenen Kollegien überhaupt, und denn von denjenigen, so die vereinigten sächsischen Chur- und Erblande allein angehen, insbesondere.
166 Zweyte Abtheilung. Von den Landesstellen, Landeskollegien und Departements, so die Markgrafthümer Ober- und Niederlausitz insbesondere angehen.
187 Dritte Abtheilung. Von denjenigen Landeskollegien und Departements, wodurch die Hoheitsrechte im Fürstenthum Querfurt, in der gefürsteten Grafschaft Henneberg, chursächsischen Antheils, und in der Grafschaft Mannsfeld, chursächsischen Antheils, ausgeübet werden.
193 Vierte Abtheilung. Von den in den Stiftern Meissen mit Wurzen, Merseburg und Naumburg mit Zeitz befindlichen Landes- und Gerichtskollegien.
205 Fünfte Abtheilung. Allgemeine Bemerkungen über vorstehende in den chursächsischen unmittelbaren Landen und den drey Stiftern angeordneten Kollegia und Departements.
213 Sechste Abtheilung. Von denen in den mittelbaren chursächsischen Landen und Herrschaften befindlichen Regierungen, und geistlichen Gerichten.
225 Zweyter Abschnitt. Von dem Kriegswesen des Churfürstenthums Sachsen und aller chursächsischen Lande.
257 Dritter Abschnitt. Von den Rechten eines Churfürsten von Sachsen, in Absicht der Friedensschlüsse, Bündnisse, Verträge und Gesandschaften.
270 Vierter Abschnitt. Von den landesherrlichen Rechten des Churfürsten von Sachsen über seine verschiedenen Landesbezirke und sonstige Besitzungen, imgleichen von der Verschiedenheit dieser letztern.
308 Fünfter Abschnitt. Von der Lehnshoheit und Lehnsherrlichkeit eines Churfürsten von Sachsen.
336 Sechster Abschnitt. Von der Gesetzgebung des Churfürsten von Sachsen und der gesetzlichen Verfassung der chursächsischen Lande.
369 Siebenter Abschnitt. Von der oberstrichterlichen Gewalt eines Churfürsten von Sachsen und der Justitzverfassung in den chursächsischen Landen.
447 Achter Abschnitt. Von der Polizeyverwaltung des Churfürsten von Sachsen, und der Polizeyverfassung der chursächsischen Lande.
496 Neunter Abschnitt. Von den landesherrlichen Rechten des Churfürsten von Sachsen über die Kirche und der Religions- und Kirchenverfassung der sämmtlichen churfürstlichen Lande.
561 Zehnter Abschnitt. Von den landesherrlichen Rechten des Churfürsten von Sachsen über die Abgaben und Gefälle, und von der Steuerverfassung der chursächsischen Lande.
561 Erste Abtheilung. Von den Steuern und Gefällen in den sieben Kreisen und dem Stifte Meissen mit Wurzen.
637 Zweyte Abtheilung. Von den Steuern und Gefällen in dem Markgrafthum Oberlausitz.
650 Dritte Abtheilung. Von den Steuern und Gefällen in dem Fürstenthum Querfurt, der gefürsteten Grafschaft Henneberg und der Grafschaft Mannsfeld, imgleichen in der Ganerbschaft Treffurt.
659 Vierte Abtheilung. Von den Steuern und Gefällen in den Stiftern Merseburg und Naumburg mit Zeiz.
661 Fünfte Abtheilung. Von den Steuern und Gefällen in den churfürstlichen Graf- und Herrschaften.
672 Eifter Abschnitt. Von den landesherrlichen und lehnsherrlichen Rechten der Churfürsten von Sachsen über den Bergbau und die chursächsische Bergwerksverfassung.
770 Zwöfter Abschnitt. Von dem Münzrecht des Churfürsten von Sachsen.
778 Dreyzehnter Abschnitt. Von den landesherrlichen Rechten des Churfürsten von Sachsen über Jagd- und Forstwesen.
794 Vierzehnter Abschnitt. Von den landesherrlichen Rechten des Churfürsten von Sachsen über Flüsse, Bäche und Gewässer.
807 Funfzehnter Abschnitt. Von den landesherrlichen Rechten des Churfürsten von Sachsen über die öffentlichen Wege, und von dem chursächsischen Postwesen.
819 Sechszehnter Abschnitt. Von den landesherrlichen Rechten über Stadt- und Dorfgerechtigkeiten, Handel und Gewerbe.
836 Siebenzehnter Abschnitt. Von den landesherrlichen Rechten über fremde und auswandernde Unterthanen.
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PDF Theil 3
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Vorrede.
Inhalt des dritten Theils.
Erste Hauptabtheilung. Von den Landständen und Landtagsversammlungen in den chursächsischen Landen.
3 Erster Abschnitt. Von den Landständen und Landtagen in den chursächsischen Landen überhaupt.
5 Zweyter Abschnitt. Von den Landständen und Landesversammlungen in den sächsischen Chur- und Erblanden.
59 Dritter Abschnitt. Von den Landständen und Landesversammlungen in den Markgrafthümern Ober- und Niederlausitz.
93 Vierter Abschnitt. Von den Landständen des Füstenthums Querfurth und ihren Versammlungen.
105 Fünfter Abschnitt. Von den Siftstagen in den chursächsischen Stiftern Merseburg und Naumburg mit Zeitz.
Zweyte Hauptabtheilung. Von den Rechten des hohen und niedern Adels, der Prälaten, der Bürgere, Bauern und übrigen Stände, in soweit solche die Staatsverfassung angehen.
115 Erster Abschnitt. Allgemeine Bemerkungen über die Eintheilung der chursächsischen Staatsbürger in mehere Stände.
117 Zweyter Abschnitt. Von den Gerechtsamen der Gemahlinnen, Wittben, Kindern und übrigen Anverwandten eines Churfürsten von Sachsen.
124 Dritter Abschnitt. Von den Prälaten und deren Gerechtsamen.
138 Vierter Abschnitt. Von den Rechten des hohen Adels und der Standesherren.
144 Fünfter Abschnitt. Von dem niedern Adel und dessen Gerechtsamen.
180 Sechster Abschnitt. Von dem Bürgerstande und dessen Gerechtsamen.
188 Siebenter Abschnitt. Von den Bauern und Leibeignen, ihren Gerechtsamen und Verbindlichkeiten.
227 Achter Abschnitt. Von den Rechten des Soldatenstandes.
250 Neunter Abschnitt. Von den Rechten der Gelehrten, und insbesondere der Geistlichen.
259 Zehnter Abschnitt. Von den Rechten verschiedener anderer Stände.
Dritte Hauptabtheilung. Von den Rechten der in den chursächsischen Landen befindlichen Ritterorden.
269 Erster Abschnitt. Von den Rechten auswärtiger in Sachsen ansäßiger Ritterorden.
281 Zweyter Abschnitt. Von den chursächsischen Ritterorden und ihren Gerechtsamen.
Beylage. Receß welcher im Namen des Allerdurchlauchtigsten Großmächtigsten Fürsten und Herrn Herrn Friedrich Augusts II. Königs in Pohlen [et]c. und Churfürst zu Sachsen mit den sämmtlichen Grafen, Herren von Schönburg, zu Dreßden am 4. May 1740. geschlossen worden ist.
Register.
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PDF Die Produktenkunde
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Vorerinnerung.
Erste Abtheilung. Allgemeine Gegenstände.
Erster Abschnitt. Von der Geschichte der ökonomischen technologischen Kultur der Chursächsischen Lande überhaupt nach verschiedenen Perioden.
18 Zweiter Abschnitt. Von der natürlichen Beschaffenheit der unter Chursächsischer Hoheit stehenden Länder in Absicht der Oekonomischen- und Industrial-Verhältnisse.
18 Kap. I. Von den Gebirgen.
30 Kap. 2. Von den Flüssen in Bezug auf die Produkte und Handelsstatistik und deren Benutzungen zu diesem Behufe und einigen Anstalten dazu.
46 Kap. 3. Von dem Klima der Chursächsischen Lande.
50 Kap. 4. Von der ökonomischen Beschaffenheit in Absicht auf Kultur-Fähigkeiten und die Kultur selbst.
59 Zweite Abtheilung. Produktenkunde.
59 Erster Abschnitt. Pflanzenreich.
59 Kap. I. Von dem Getraidebaue.
73 Kap. 2. Von Hirsen, einigen Hülsenfrüchten und dem Kartoffelbau, auch einigen andern Knollengewächsen als Gegenständen des Ackerbaues.
78 Kap. 3. Wiesen- und Futterbau.
81 Kap. 4. Von Küchengarten-Gewächsen.
83 Kap. 5. Handelskräuter und Pflanzen.
96 Kap. 6. Vom Obstbaue.
99 Kap. 7. Vom Weinbau.
108 Kap. 8. Waldungen und Holzungen.
114 Zweiter Abschnitt. Thierreich.
114 Kap. I. Von der Viehzucht.
129 Kap. 2. Von der Fischerey und dem Perlenfange.
134 Kap. 3. Von ökonomisch-nutzbaren Insekten.
137 Kap. 3. Von der Bienenzucht und der einheimischen Cochenille.
141 Kap. 4. Von dem Wildstande.
144 Dritter Abschnitt. Produkte des Mineralreichs.
144 Kap. I. Von der ökonomischen Einrichtung des Chursächsischen Bergbaues überhaupt.
161 Kap. 2. Metalle.
178 Kap. 3. Halb-Metalle.
182 Kap. 4. Brennbare Mineralien und Fossilien.
188 Kap. 4. Von edlen und unedlen Steinen und von verschiedenen Erdarten.
213 Kap. 5. Von den Salzen, Salzquellen und mineralischen Quellen.
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PDF Fabrik, Manufaktur und Handelskunde
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Dritte Abtheilung. Von den Gewerken, Manufakturen und Fabriken des Landes.
Erster Abschnitt. Einige allgemeine Gegenstände.
Kap. I. Von der Entstehung und Begründung der Gewerke, Manufakturen und Fabriken im Lande.
223 Kap. 2. Von dem technologischen Maschinenwesen in den Sächsischen Landen überhaupt.
232 Zweyter Abschnitt. Von den Manufakturen.
232 Erster Unterabschnitt. Von Spinnereyen und von Zwirnmanufakturen.
239 Zweyter Unterabschnitt. Von den Leinen-Manufakturen.
239 Kap. I. Von Leinwandmanufakturen.
244 Kap. 2. Von Damast und Zwillig.
246 Kap. 3. Von verschiedenen andern Leinmanufakturen.
249 Dritter Unterabschnitt. Von den Wollmanufakturen und Kamelgarnarbeiten.
249 Kap. I. Von den Wollmanufakturen überhaupt und deren vormaligem und jetzigem Zustande.
258 Kap. 2. Von Tuch- und Wollzeuchmanufakturen.
266 Kap. 3. Gedruckte Flanell- Golga's und Perill-Manufaktur.
270 Kap. 4. Von einigen andern Wollmanufakturen.
271 Kap. 5. Kameelgarn- und Seiden-Kaninchenhaar-Manufakturen.
272 Kap. 6. Einige unvorgreifliche Bemerkungen zu Beförderung der Sächsischen Wollmanufakturen.
278 Vierter Unterabschnitt. Von den Baumwollen-Manufakturen.
278 Kap. I. Von den Baumwollenmanufakturen überhaupt.
281 Kap. 2. Von den Musselinmanufakturen.
287 Kap. 3. Von andern Baumwollenmanufakturen.
298 Fünfter Unterabschnitt. Von Spitzenklöppeln,
307 Sechster Unterabschnitt. Von seidenen und halbseidenen Manufakturen.
319 Siebenter Unterabschnitt. Strumpf- und Bandmanufakturen.
329 Neunter Unterabschnitt. Handbereitungen.
329 Kap. I. Von den Ledermanufakturen überhaupt, und den Lohgerbereyen insbesondere.
334 Kap. 2. Hutmanufakturen.
336 Kap. 3. Von der Stroh- und Korbflechterey.
338 Kap. 4. Von Holz- und Drechslerwaaren und Kammsetzen.
340 Zehnter Unterabschnitt. Von Druckereyen.
340 Kap. I. Von Manufakturdruckereyen in Wolle, Leinen, Baumwolle und Seide.
342 Kap. 2. Vom Buchdruckereyen und Kupferdruckereyen.
346 Kap. 2. Papiertapeten und bunte türkische Papiere, Kartenmacherey und Kartenmahlerey.
347 Zehnter Unterabschnitt. Maschinen- und Instrumentbereitungen und Mühlenwesen, auch Papier- und Pulverbereitung.
354 Vierter Abschnitt. Gewerke.
354 Erster Unterabschnitt. Kochbereitungen.
357 Zweyter Unterabschnitt. Gährungen und Siedereyen.
361 Zweyter Unterabschnitt. Destillationen.
361 Kap. I. Brantwein und Anisöhl, saure Geister, nahmentlich Scheidewasser, Salz und Hirschhorngeist.
363 Kap. 2. Vitriolöhlbrennerey.
368 Kap. 3. Kienruß, Theer und Pech.
369 Kap. 4. Fabrikmäßige Arzneybereitungen und Siegellack.
371 Eilfter Unterabschnitt. Crystallisationen.
380 Fünfter Abschnitt. Fabriken.
380 Erster Unterabschnitt. Brennereyen, Glasfabriken und Metallfarben.
380 Kap. I. Von den Porzellain- und Steinguthfabriken.
382 Kap. 2. Von Pfeifenbrennerey und Töpferarbeiten.
385 Kap. 3. Glasfabriken und Granatschleifereyen.
388 Kap. 4. Blaufarbenwerke und andere Metallfarben.
394 Dritter Unterabschnitt. Metallfabriken.
394 Kap. I. Gold- und Silberfabriken.
399 Kap. 2. Von den Lyoner Gold- und Silberfabriken.
401 Kap. 3. Gießereyen.
407 Kap. 3. Von Eisenhütten und Eisenhammern.
418 Kap. 4. Von Eisen- und Blechwaaren.
422 Kap. 5. Löffelfabriken.
431 Kap. 6. Von Gewehrfabriken und geschiedeten Waaren.
434 Kap. 7. Von Feilen und Nadeln, Nagel, Kardetschen, Plattwalzen, Sporen Bereitung.
437 Kap. 2. Von Kupfer- Messing- und Tompackwerken.
Vierte Abtheilung. Von dem Chursächsischen Handel.
Erster Abschnitt. Von dem Schicksal des Chursächsischen Handels, und von den einzelnen Handelszweigen.
Kap. I. Kurze Geschichte des Chursächsischen Handels.
451 Kap. 2. Holzhandel.
453 Kap. 3. Vom Wollhandel.
457 Kap. 4. Lein- und Woll- und Baumwollgarnhandel.
460 Kap. 5. Vom Zwirn- und Spitzenhandel.
464 Kap. 6. Von dem Leinwandhandel.
471 Kap. 7. Wollen-Manufakturhandel.
473 Kap. 8. Von Baumwollen-Manufakturhandel.
475 Kap. 9. Vom Seidenhandel.
476 Kap. I0. Vom Handel mit Blech, Eisenwaaren und Löffeln.
478 Kap. II. Vom Handel mit metallischen Farben und andern mineralischen Gegenständen.
481 Kap. I2. Droguerie und Materialwaarenhandel.
482 Kap. I3. Vom Geld- und Wechselhandel.
486 Kap. I4. Vom Buchhandel.
491 Kap. I4. Eine allgemeine Uebersicht des Chursächsischen Handels.
522 Kap. I6. Von dem Leipziger Stapelwesen in Bezug auf den Sächsischen und Leipziger Handel.
Nachträge.
Register
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