Abhandlung des Teutschen Staats-Rechts, worinnen alle dahin gehörige Materien, Hauptsächlich nach Maßgabe der Reichs-Gesetzen und besonders Jhro glorwürdigst-regierenden [...] / Johann Maximilian von Günderrode, Hochfürstl. Hessen-Darmstädtischen Regierungs-Raths. Gießen : Krieger, 1743
Inhalt
Vorderdeckel
Frontispiz
Titelblatt
Widmung
Vorrede.
Innhalt und Abtheilung der Bücher und Capiteln.
1 Erstes Buch.
1 Erstes Capitel. Von dem Ursprung der Natur und Eigenschafft des Rechts insgemein und besonders des Staats=Rechts.
7 Zweytes Capitel. Von dem Teutschen Staats=Recht ins besondere, dessen ehemahligen und jetzigen Gestalt, Nothwendigkeit und Gründen.
17 Drittes Capitel. Von denen Reichs=Grund=Gesetzen überhaupt.
21 Viertes Capitel. Von denen Reichs=Abschieden.
28 Fünfftes Capitel. Von der güldenen Bulle.
33 Sechstes Capitel. Von dem Land=Frieden.
37 Siebendes Capitel. Von dem Religions=Frieden.
45 Achtes Capitel. Von der Executions=Ordnung.
49 Neuntes Capitel. Von der Cammer=Gerichts=Ordnung.
53 Zehendes Capitel. Von der Reichs=Hof=Raths=Ordnung.
59 Eilfftes Capitel. Von den Ordnungen der besondern Reichs=Gerichte.
63 Zwölfftes Capitel. Von den Kayserlichen Wahl=Capitulationen.
84 Dreyzehendes Capitel. Von Verbindlichkeit der Schlüssen der allgemeinen und Teutschen National-Concilien.
87 Vierzehendes Capitel. Von den Verträgen und Schenckungen, welche zwischen Pipino, Carolo Magno, Ludovico Pio, Ottone Mag. und den damahligen Päbsten vorgegangen seyn sollen.
92 Funffzehendes Capitel. Von dem Vertrag zwischen Kayser Henrico V. und dem Pabst Calixto II.
96 Sechzehendes Capitel. Von dem Vertrag zwischen Kayser Friderico III. und Pabst Nicolao V. oder von den sogenannten Concordatis nationis germanicae.
100 Siebenzehendes Capitel. Von dem Westphälischen Fieden.
111 Achtzehendes Capitel. Von dem Nimwegischen Frieden, dem 20=jährigen Stillstand, und von dem Ryßwickischen Frieden.
118 Neunzehendes Capitel. Von dem Rastadt= und Baadischen, wie auch von den Wieneris. Frieden von Anno 1725. und Anno 1735.
126 Zwantzigstes Capitel. Von denjenigen Verträgen, welche einige Stände mit dem Reich eingegangen haben, überhaupt und insbesondere von dem Lothringischen und Burgundischen Vertrag.
129 Ein und zwantzigstes Capitel. Von der sogenannten Sanctione Pragmatica Kaysers Caroli VI.
146 Zwey und zwantzigstes Capitel. Von den Churfürstl. Vereinen und Association der vordern Creyßen.
151 Drey und zwantzigstes Capitel. Von der Stände und Glieder des Reichs Privilegien.
154 Vier und zwantzigstes Capitel. Von dem Reichs=Herkommen.
158 Fünff und zwantzigstes Capitel. Von dem Nutzen der Staats=Acten und Urkunden in dem Teutschen Staats=Recht.
162 Sechs und zwantzigstes Capitel. Von dem Nutzen der Historie überhaupt und besonders der Reichs=Historie im Teutschen Staats=Recht.
166 Sieben und zwantzigstes Capitel. Von dem Nutzen der Chronologie, Geographie, Heraldic und Ceremoniel=Wissenschafft in dem Teutschen Staats=Recht.
169 Acht und zwantzigstes Capitel. In wiefern das natürl. und allgemeine Völcker=Recht im Teutschen Staats=Recht einen Nutzen habe.
171 Neun und zwantzigstes Capitel. Von dem Nutzen des Europäischen Völcker=Rechts, dem allgemeinen Staats=Recht und der Politic in dem Teutschen Staats=Recht.
173 Dreyßigstes Capitel. In wiefern das geoffenbahrte Wort Gottes in das Teutsche Staats=Recht einen Einschlag habe.
175 Ein und dreyßigstes Capitel. Von dem Nutzen des Burgerlich=Teutschen und Römischen Rechts in dem Teutschen Staats=Recht.
181 Zwey und dreyßigstes Capitel. Von dem Nutzen des Päbstlichen Kirchen=Rechts in dem Teutschen Staats=Recht.
184 Drey und dreyßigstes Capitel. Von dem Gebrauch der Land= wie auch Longobardischen Lehen=Rechte in dem Teutschen Staats=Recht.
189 Vier und dreyßigstes Capitel. Erweiset, aus welchen Gründen die Staats=Streitigkeiten zu entscheiden, und welchergestalten dunckle Reichs=Gesetze oder ein zweiffelhafftes Herkommen zu erklären sind.
195 Zweytes Buch. Von dem Ursprunge des Teutschen Reichs, dessen Nahmen, Tituln, Hoheit, Eintheilung, Verfassung, Gräntzen und Ansprüchen.
195 Erstes Capitel. Von dem Teutschen Reich überhaupt und dessen Bennenung.
200 Zweytes Capitel. Von dem Haupt=Lande des Teutschen Reichs, dessen eigentlichen Gräntzen und Eintheilung.
210 Drittes Capitel. Von der Abtheilung Teutschlandes in Creyße ins besondere.
225 Viertes Capitel. Von der ehemaligen und heutigen Staats=Verfassung des Teutschen Reichs überhaupt.
238 Fünfftes Capitel. Von der Form und Einrichtung des Teutschen Reichs und den daher entspringenden Gebrechen und Staats=Maximen.
248 Sechstes Capitel. Von der Verbindung Italiens mit dem Reich.
263 Siebendes Capitel. Von der Verbindung des Königreichs Burgund mit dem Teutschen Reich.
272 Achtes Capitel. Von Lothringen und dessen Verbindung mit dem Teutschen Reich.
281 Neuntes Capitel. Von der Verbindung Ungarn, Pohlen, Böhmen, nebst dessen einverleibten Landen, Preussen, Lieffland, Dänemarck und Schleßwig mit dem Reich.
291 Zehendes Capitel. Von des Reichs Activ=Ansprüchen und was dabey zu beobachten ist.
295 Eilfftes Capitel. Von den Ansprüchen, die von fremden Staaten auf das Teutsche Reich, oder einige dazu gehörende Länder gemacht worden.
299 Drittes Buch. Von der Wahl und Crönung eines Römischen Kaysers, von Kayserl. Hoheiten, Gerechtsamen und Hoff=Verfassung, von der Kayserin, dem Römischen Könige und den Reichs=Verwesern.
299 Erstes Capitel. Von der Wahl des Römischen Kaysers.
333 Zweytes Capitel. Von der Römisch=Kayserlichen wie auch der Italiänisch= und Arelatischen Crönung.
339 Drittes Capitel. Von der Crönung der Kayser in Teutschland, und von den Reichs=Kleinonodien, welche dabey gebraucht werden.
366 Viertes Capitel. Von Zulassung anderer hoher Häupter Gesandten an den Wahl=Ort, und besonders des Päbstlichen Muntii, wie auch von dem Ceremoniel das in Ansehung derselben beobachtet zu werden pfleget.
375 Fünfftes Capitel. Von des Römischen Kaysers Titulen und Wapen.
383 Sechstes Capitel. Von des Kaysers Hoheit, so wohl in Ansehung anderer Staaten, als auch des Reichs und dessen Stände.
386 Siebendes Capitel. Von des Kaysers Amt, Gewalt und Vorrechten oder Reservaten.
419 Achtes Capitel. Von Verbindung des Kaysers gegen das Reich, dessen Stände und auswärtige Staaten.
425 Neuntes Capitel. Von des Kaysers Residentz, Hoff=Cantzley, Cammer= und Kriegs=Staat.
437 Zehendes Capitel. Ob und welcher Gestalt der Kayser belanget werden kan, und auf was Art sich dessen Gewalt endiget.
447 Eilfftes Capitel. Von der Römischen Kayserin und deren Crönung.
463 Zwölfftes Capitel. Von dem Römischen König.
471 Dreyzehendes Capitel. Von dem Interregno so wohl überhaupt, als auch insbesondere von letzterem.
482 Vierzehendes Capitel. Von denen hohen Reichs=Verwesern, deren Rechten und Verrichtungen.
504 Viertes Buch. Von dem Ursprung, Abtheilung und Beschaffenheit der Reich=Ständen und Landen überhaupt.
504 Erstes Capitel. Von der un= und mittelbaren Reichs=Gliedern, deren Ursprung und Abtheilung insgemein.
513 Zweytes Capitel. Von der Reichs=Standschafft und wie sie erlanget und verlohren werden kan.
522 Drittes Capitel. Von den geistlichen Reichs=Ständen und deren Gerechtsamen überhaupt.
539 Viertes Capitel. Von den weltlichen Reichs=Ständen und deren Gerechtsamen überhaupt.
564 Fünfftes Capitel. Von dem Corpore der Catholischen und Protestantischen Ständen.
568 Sechstes Capitel. Von der Lehenbaren Verbindung derer Reichs=Ständen und Beschaffenheit der Reichs=Lehen.
600 Siebendes Capitel. Von den Reichs=Stamm=Güthern und deren Absonderung von denen Lehen.
611 Fünfftes Buch. Von den unterschiedenen Reichs=Ständen und Gliedern nebst deren Gerechtsamen.
611 Erstes Capitel. Vom Ursprung der Churfürsten und deren Gerechtsamen insgemein.
634 Zweytes Capitel. Von den Ertz=Aemtern und Ertz=Beamten des Heil. Römischen Reichs.
645 Drittes Capitel. Von den Reichs=Erb=Beamten.
652 Viertes Capitel. Von den geistlichen Churfürsten insbesondere.
661 Fünfftes Capitel. Von der weltlichen Churfürsten Vorrechten.
685 Sechstes Capitel. Von dem Churfürstlichen Collegio und dessen Befugnissen, besonders aber von den gemeinschafftlichen Rechten des Kaysers und der Churfürsten.
695 Siebendes Capitel. Von denen Primaten, Ertz= und Bischöffen.
705 Achtes Capitel. Von denen geistlichen Ritter=Orden.
717 Neuntes Capitel. Von denen Reichs=Aebten und Prälaten, wie auch Aebtißinnen.
724 Zehendes Capitel. Von den Reichs=unmittelbaren Ertz= und Bischöffen, auch Aebten, Prälaten und Aebtißinnen, die auf der geistlichen Fürsten=Banck Sitz und Stimme hergebracht haben insbesondere.
760 Eilfftes Capitel. Von dem Ursprung der weltlichen Reichs=Fürsten und deren unterschiedenen Benennung.
773 Zwölfftes Capitel. Von den weltlichen Fürsten, die Sitz und Stimme auf den Reichs=Tagen entweder würcklich haben, oder noch zu erlangen hoffen insbesondere.
832 Dreyzehendes Capitel. Von den Reichs=Grafen und Reichs=Frey=Herrn überhaupt.
844 Vierzehendes Capitel. Von denen Reichs=Grafen die Sitz und Stimm in den vier Gräflichen Collegiis haben.
872 Funffzehendes Capitel. Von dem Fürstlichen Collegio.
882 Sechzehendes Capitel. Von denen Reichs=Städten und deren Gerechtsamen überhaupt.
894 Siebenzehendes Capitel. Von den übrigen Reichs=Städten insbesondere.
927 Achtzehendes Capitel. Von dem Reichs=Städtischen Collegio.
933 Neunzehendes Capitel. Von denen gemeinschafftlichen Rechten des Kaysers, der Churfürsten und gewisser andern Ständen.
935 Zwantzigstes Capitel. Von denen Dingen, welche vor das gantze Reich gehören.
939 Ein und zwantzigstes Capitel. Von des Reichs= unmittelbahren Gliedern, welche nicht Reichs=Stände sind.
946 Zwey und zwantzigstes Capitel. Von der Reichs=unmittelbaren Ritterschafft insbesondere.
961 Sechstes Buch. Von der Reichs=Ständen allgemeinen und besondern Zusammenkünfften.
961 Erstes Capitel. Von den Reichs=Tägen.
992 Zweytes Capitel. Von denen ordentlichen und ausserordentlichen Reichs=Deputations-Tägen.
1006 Drittes Capitel. Von denen Zusammenkünfften des Corporis Evangelici und Catholici.
1013 Viertes Capitel. Von denen Creyß=Tägen unterschiedener Art.
1024 Fünfftes Capitel. Von den Churfürsten= Fürsten= Prälaten= Grafen= und Städten=Tägen.
1035 Siebendes Buch. Von den Haupt=Majestäts=Rechten, welche sich in Ansehung des gantzen Reichs äussern.
1035 Erstes Captel. Von des Reichs Recht, in Ansehung der Religions= und Kirchen=Sachen.
1046 Zweytes Capitel. Von der Hoheit des Päbstlichen Stuhls, dessen allgemeinem geistlichen Regiment, und wie weit sich dasselbe besonders in Teutschland erstrecket.
1056 Drittes Capitel. Von der Concurrentz des gantzen Reichs, in Besorgung der Justitz= und Polizey-Sachen, ins besondere aber des Müntz= Zoll= Commercien- und Postwesens.
1089 Viertes Capitel. Von dem Beytrag, welchen die Stände dem Reich zu leisten haben, und ins besondere von der Reichs=Matricul.
1101 Fünfftes Capitel. Von dem Recht, Nahmens des gantzen Reichs, Gesandschafften zu schicken, und Bündnisse zu schliessen, Krieg anzufangen und fortzuführen, wie auch Stillstand und Frieden zu schliessen.
1123 Achtes Buch. Von den Gerechtsamen der Ständen in Ansehung ihrer Landen.
1123 Erstes Capitel. Von der Landes=Hoheit überhaupt.
1134 Zweytes Capitel. Von der Landes=Hoheit der Reichs=Ständen in Ansehung der Religion.
1149 Drittes Capitel. Von der Landes=Hoheit der Stände des Reichs in weltlichen Sachen.
1172 Viertes Capitel. Von denen Gerechtigkeiten der Stände ausser ihren Territoriis.
1180 Neuntes Buch. Von der Reichs=Stände Verbindung und Unterwürffigkeit in Ansehung des Kaysers und des Reichs.
1180 Erstes Capitel. In wiefern sich die höchste Gewalt derer Reichs=Ständen vermöge der Reichs=Verfassung und Reichs=Grund=Gesetzen mäßige.
1186 Zweytes Capitel. Von wiefern die Reichs=Stände als Privat=Personen zu betrachten sind.
1192 Drittes Capitel. Von den Verbrechen und der Bestraffung der Reichs=Ständen.
1205 Zehendes Buch. Von den mittelbaren Reichs=Gliedern und deren Gerechtsamen.
1205 Erstes Capitel. Von den mittelbaren Gliedern des Teutschen Reichs, und deren obliegenden Pflichten.
1217 Zweytes Capitel. Von den allgemeinen Rechten der mittelbahren Unterthanen.
1224 Drittes Capitel. Von den besondern Rechten der mittelbaren Reichs Unterthanen, nach deren unterschiedenem Stand.
1252 Viertes Capitel. Von den Land=Ständen und Land=Tägen.
1259 Fünfftes Capitel. Von der Landes=Regierung.
1266 Eilfftes Buch. Von denen Gerichten, welchen un= und mittelbahre Stände unterworffen sind, nebst der Reichs=Cantzeley und Archiv.
1266 Erstes Capitel. Von den höchsten Reichs=Gerichten überhaupt.
1282 Zweytes Capitel. Von denen Austrägen.
1293 Drittes Capitel. Von dem Fürsten=Recht.
1298 Viertes Capitel. Von dem Reichs=Hof=Rath.
1321 Fünfftes Capitel. Von dem Reichs=Cammer=Gericht.
1339 Sechstes Capitel. Von denen Vicariats-Gerichten.
1344 Siebendes Capitel. Von dem Recurs an den Reichstag, von der höchsten Reichs=Gerichten Verordnungen.
1355 Achtes Capitel. Von dem Kayserl. Hof=Gericht zu Rothweil, und den übrigen Kayserlichen Hof= und Land=Gerichten.
1376 Neuntes Capitel. Von der Reichs=Cantzeley, dem Reichs=Archiv und Reichs=Stylo.
Register.
Errata.
Rückdeckel