Jus Divinum Regiminis Ecclesiastici Oder Das Göttliche Recht Deß Kirchen-Regiments : Bekräfftiget und klärlich erwiesen auß der H. Schrifft ; Nach dessen Licht (nebst vielen sonderbaren Stücken, Derer in der Vorrede gedacht wird) 1. Die [...] / Abgefasset von etlichen Predigern und Dienern Christi in Londen. Anitzo aber wegen der nützlichen Materie übersetzet. Cöthen, 1673
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Titelblatt
[Vorrede.]
Jus Divinum Regiminis Ecclesiastici Das Göttliche Recht Des Kirchen=Regiments.
I. Theil. Von der Natur eines Göttlichen Rechts/ und auff wie mancherley Art und Weise von einem Dinge könne gesaget werden ...
Das I. Capittel. Daß ein Kirchen Regiment Göttlichen Rechts itzo auch unter dem N. Testamente sey.
7 Das 2. Capittel. Von der Natur Juris Divini, oder eines Göttlichen Rechts insgemein.
12 Das 3. Capittel. Von der Natur juris divini, eines Göttl. Rechts ins besonder auff wie mancherley Weise ...
19 Das 4. Capittel. Von einem Göttlichen Recht durch verpflichtende Exempel der Schrifft.
38 Cap. V. Von einem Jure Divino. oder Göttlichem Rechte durch Göttliches gutheissen.
42 Cap. VI. Von einem Göttlichen Rechte / durch Göttliche actus oder Wercke.
43 Cap. VII. Von einem Göttlichen Rechte / durch Göttl. Befehle oder Gebotte.
52 II. Theil. Von der Natur des Kirchen=Regiments / welches ist de Jure divino, vom Göttl. Rechte durch Ubereinstimmunge mit der H. Schrifft.
52 Das I. Capittel. Die Beschreibunge des Kirchen=Regiments.
54 Das II. Capittel. Von dem Subjecto das beschrieben ist / nemlich von dem Kirchen=Regiment / ...
59 Das III. Capittel. Von dem Genere oder gemeinen Natur des Kirchen=Regiments / ...
69 Das IV. Capittel. Von den sonderbaren Unterscheid des Kirchen=Regiments von andern Regimentern. ...
74 Das V. Capittel. Von dem eigentlichen Stiffter oder Brunquel / ...
76 Das VI. Capittel. Von der Specie, sonderbaren Art / oder Natur dieser Gewalt und Authorität.
84 Das VII. Capittel. Von den unterschiedlichen Theilen oder Actibus: ...
95 Das VIII. Capittel. Von dem Ende und Zweck dieses Kirchen Regiments.
100 Das IX. Capittel. Von dem eigentlichen Subjecto, dieser Gewalt oder Authorität des Kirchen=Regiments/ ...
146 Das X. Capittel. Das die Gemeine der Glaubigen oder das gesamte Volck ...
184 Das XI. Capittel. Von den eigentlichem Receptaculo oder unmittelbaren Subjecto der Gewalt des Kirchen=Regiments: ...
313 Das XII. Capitl. Von dem Göttlichen Recht der Parochial Presbyterien ...
322 Das XIII. Capit. Vom Göttlichen Recht grösserer Versammlungen ...
358 Das XIV. Capit. Vom Recht der Synoden oder Synodal-Versammlungen.
382 Das XV. Capit. Von der Subordinirung sonderbahrer Gemeinen der grössern Versammlungen ...
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