Grund-Riß der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs : Zum Gebrauch Academischer Lectionen / entworffen von Johann Jacob Moser. Tübingen : Jn Verlag Johann Georg Cotta, 1745
Inhalt
Vorderdeckel
Eintrag
Titelblatt
Vorrede.
Innhalt Der Bücher und Capitel dieses Wercks.
1 Erstes Buch. Von der Lehre der heutigen Staats=Verfassung des Teutschen Reichs.
1 Erstes Capitel. Von der Lehre der heutigen Staats=Verfassung des Teutschen Reichs überhaupt.
13 Zweytes Capitel. Von der Lehre der heutigen Staats=Verfassung des Teutschen Reichs Quellen und Hülffs=Mitteln insgemein.
20 Drittes Capitel. Von der Lehre der heutigen Staats=Verfassung des Teutschen Reichs Haupt=Quellen ins besondere, als I. von des Teutschen Reiches geschriebenen Grund=Gesetzen.
33 Viertes Capitel. 2. Von denen von einem ansehnlichen Theil des Teutschen Reichs mit dem Reich oder unter sich geschlossenen und in die heutige Staats=Verfassung des gantzen Reichs einschlagenden Verträgen.
36 Fünfftes Capitel. 3 Von denen Verträgen des Teutschen Reichs mit fremden Staaten, welche in jenes heutige Staats=Verfassung einschlagen.
45 Sechstes Capitel. 4. Von derer Stände und Gliedere des Reichs Privilegiis.
46 Siebendes Capitel. 5. Von dem Reichs=Herkommen.
53 Achtes Capitel. Von denen Neben=Quellen der Lehre von der heutigen Staats=Verfassung des Teutschen Reichs.
58 Neuntes Capitel. Von denen Hülffs=Mitteln der Lehre von der heutigen Staats=Verfassung des Teutschen Reichs.
64 Zehendes Capitel. Von der Analogie der Lehre von der heutigen Staats=Verfassung des Teutschen Reichs.
68 Zweytes Buch. Von dem Teutschen Reich so fern es als ein einiges Corpus betrachtet wird.
68 Erstes Capitel. Von dem Teutschen Reich überhaupt, besonders dessen Namen und Tituln.
77 Zweytes Capitel. Von des Teutschen Reiches Politischen Eintheilungen.
81 Drittes Capitel. Von des Römischen Kayserthums und des Lombardischen Königreichs Verbindung mit dem Teutschen Reich.
88 Viertes Capitel. Von des Teutschen Reiches Activ=Ansprüchen.
107 Fünftes Capitel. Von des Teutschen Reiches Paßiv=Ansprüchen.
111 Drittes Buch. Von dem Römischen Kayser und Kayserin, Römischen König und denen Reichs=Vicarien.
111 Erstes Capitel. Von des Römischen Kaysers Wahl und Crönung.
131 Zweytes Capitel. Von des Röm. Kaysers Tituln, Wappen und Sigillen.
137 Drittes Capitel. Von des Röm. Kaysers, sc. Vorzug vor anderen gecrönten Häuptern, sc. auch dem Ceremoniel des Kayserlichen Hofes und gegen demselbigen. sc.
142 Viertes Capitel. Von des Römischen Kaysers persönlicher Hoheit und Vorzügen in Ansehung des Teutschen Reichs und dessen Stände und Glieder.
144 Fünftes Capitel. Von des Röm. Kaysers Gewalt in Regierungs= besonders in Kirchen=Sachen.
160 Sechstes Kapitel. Von des Römischen Kaysers Gewalt in weltlichen Sachen in dem Teutschen Reich.
205 Siebendes Capitel. Von des Römischen Kaysers Obliegenheit.
210 Achtes Capitel. Von des Röm. Kaysers Hof=Cantzley= und Cammer=Staat.
233 Neuntes Capitel. Ob? wann? und wo der Röm. Kayser belanget werden könne?
235 Zehendes Capitel. Von des Römischen Kaysers Absterben, Abdanckung und Absetzung.
237 Eilftes Capitel. Von der Römischen Kayserin.
243 Zwölfftes Capitel. Von dem Röm. König.
249 Dreyzehendes Capitel. Von denen Reichs=Vicarien in Teutschland.
262 Viertes Buch. Von denen Ständen des Heil. Röm. Reichs.
262 Erstes Capitel. Von denen Ständen des Reichs insgemein, auch wie einer ein Stand des Reichs werde.
280 Zweytes Capitel. Von denen Eintheilungen derer Reichs=Stände.
283 Drittes Capitel. Von dem Corpore der Catholischen Stände des Reichs.
284 Viertes Capitel. Von dem Corpore der Evangelischen Stände des Reichs.
296 Fünftes Capitel. Von denen geistlichen Ständen des Reichs.
321 Sechstes Capitel. Von denen weltlichen Ständen des Reichs.
345 Siebendes Capitel. Von denen Reichs=Craisen.
360 Achtes Capitel. Von denen Chur=Fürsten.
374 Neuntes Capitel. Von denen gemeinschafftlichen Rechten des Kaysers und der Chur=Fürsten.
376 Zehendes Capitel. Von den Reichs=Fürsten.
389 Eilftes Capitel. Von denen Reichs=Prälaten und Aebbtißinnin.
395 Zwölfftes Capitel. Von denen Reichs=Grafen und Herren.
408 Dreyzehendes Capitel. Von denen Reichs=Städten.
419 Vierzehendes Capitel. Von denen gemeinschafftlichen Rechten des Kaysers, der Chur=Fürsten und gewisser anderer Stände.
433 Fünfzehendes Capitel. Von denen für die gesammte Stände des Reichs gehörigen Sachen.
472 Sechzehendes Capitel. Von denen übrigen allgemeinen Rechten derer Stände des Reichs.
483 Siebenzehendes Capitel. Von denen Landen derer Stände des Teutschen Reiches.
492 Achtzehendes Capitel. Von der Landes=Hoheit derer Stände des Reichs überhaupt.
503 Neunzehendes Capitel. Von der Landes=Hoheit derer Stände des Reichs in Kirchen=Sachen.
533 Zwantzigstes Capitel. Von der Landes=Hoheit derer Stände des Reichs in Weltlichen Sachen.
600 Ein und zwantzigstes Capitel. Von denen allgemeinen Obliegenheiten und Pflichten derer Stände des Reichs.
603 Zwey und zwantzigstes Capitel. Von dem Foro derer Stände des Reichs.
606 Drey und zwantzigstes Capitel. Von Verlierung der Reichs=Standschafft.
613 Fünfftes Buch. Von denen andern ohnmittelbahren Gliedern des Teutschen Reichs.
613 Erstes Capitel. Von denen ohnmittelbahren Gliedern des Teutschen Reichs ausser denen Ständen.
617 Zweytes Capitel. Von der ohnmittelbaren Reichs=Ritterschafft.
641 Drittes Capitel. Von denen allen unmittelbaren Gliedern des Teutschen Reichs obliegenden Pflichten.
643 Sechstes Buch. Von denen mittelbaren Gliedern des Teutschen Reichs.
643 Erstes Capitel. Von denen mittelbaren Gliedern des Teutschen Reichs und derselben Classen, besonders denen Land=Ständen.
657 Zweytes Capitel. Von denen allen mittelbaren Gliedern des Teutschen Reichs zukommenden Gerechtsamen.
662 Drittes Capitel. Von denen allen mittelbaren Gliedern des Teutschen Reichs obliegenden Pflichten.
665 Siebendes Buch. Von denen Teutschen Reichs=Tägen, Austrägen, Reichs=Gerichten und Reichs=Lehen.
665 Erstes Capitel. Von denen Reichs=Tägen in dem Teutschen Reich.
700 Zweytes Capitel. Von denen Austrägen der Stände des Reichs.
707 Drittes Capitel. Von denen höchsten Reichs=Gerichten in Teutschland insgemein.
728 Viertes Capitel. Von dem Kayserlichen Reichs=Hof=Rath.
748 Fünfftes Capitel. Von dem Kayserlichen und Reichs=Cammer=Gericht.
760 Sechstes Capitel. Von dem Kayserlichen Hof=Gericht zu Rothweil.
764 Siebendes Capitel. Von denen übrigen niedrigen Reichs=Gerichten.
772 Achtes Capitel. Von denen Reichs=Lehen.
791 Erster Anhang. Grund=Riß der heutigen Staats=Verfassung des Römischen Kayserthums.
804 Zweyter Anhang. Grund=Riß der heutigen Staats=Verfassung des Italiänischen oder Longobardischen Königreichs.
Register Der Vornehmsten Materien.
Rückdeckel