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Grund-Riß der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs : Zum Gebrauch Academischer Lectionen / entworffen von Johann Jacob Moser. Tübingen : Jn Verlag Johann Georg Cotta, 1745
Inhalt
Vorderdeckel
Eintrag
Titelblatt
Vorrede.
Innhalt Der Bücher und Capitel dieses Wercks.
1
Erstes Buch. Von der Lehre der heutigen Staats=Verfassung des Teutschen Reichs.
1
Erstes Capitel. Von der Lehre der heutigen Staats=Verfassung des Teutschen Reichs überhaupt.
13
Zweytes Capitel. Von der Lehre der heutigen Staats=Verfassung des Teutschen Reichs Quellen und Hülffs=Mitteln insgemein.
20
Drittes Capitel. Von der Lehre der heutigen Staats=Verfassung des Teutschen Reichs Haupt=Quellen ins besondere, als I. von des Teutschen Reiches geschriebenen Grund=Gesetzen.
33
Viertes Capitel. 2. Von denen von einem ansehnlichen Theil des Teutschen Reichs mit dem Reich oder unter sich geschlossenen und in die heutige Staats=Verfassung des gantzen Reichs einschlagenden Verträgen.
36
Fünfftes Capitel. 3 Von denen Verträgen des Teutschen Reichs mit fremden Staaten, welche in jenes heutige Staats=Verfassung einschlagen.
45
Sechstes Capitel. 4. Von derer Stände und Gliedere des Reichs Privilegiis.
46
Siebendes Capitel. 5. Von dem Reichs=Herkommen.
53
Achtes Capitel. Von denen Neben=Quellen der Lehre von der heutigen Staats=Verfassung des Teutschen Reichs.
58
Neuntes Capitel. Von denen Hülffs=Mitteln der Lehre von der heutigen Staats=Verfassung des Teutschen Reichs.
64
Zehendes Capitel. Von der Analogie der Lehre von der heutigen Staats=Verfassung des Teutschen Reichs.
68
Zweytes Buch. Von dem Teutschen Reich so fern es als ein einiges Corpus betrachtet wird.
68
Erstes Capitel. Von dem Teutschen Reich überhaupt, besonders dessen Namen und Tituln.
77
Zweytes Capitel. Von des Teutschen Reiches Politischen Eintheilungen.
81
Drittes Capitel. Von des Römischen Kayserthums und des Lombardischen Königreichs Verbindung mit dem Teutschen Reich.
88
Viertes Capitel. Von des Teutschen Reiches Activ=Ansprüchen.
107
Fünftes Capitel. Von des Teutschen Reiches Paßiv=Ansprüchen.
111
Drittes Buch. Von dem Römischen Kayser und Kayserin, Römischen König und denen Reichs=Vicarien.
111
Erstes Capitel. Von des Römischen Kaysers Wahl und Crönung.
131
Zweytes Capitel. Von des Röm. Kaysers Tituln, Wappen und Sigillen.
137
Drittes Capitel. Von des Röm. Kaysers, sc. Vorzug vor anderen gecrönten Häuptern, sc. auch dem Ceremoniel des Kayserlichen Hofes und gegen demselbigen. sc.
142
Viertes Capitel. Von des Römischen Kaysers persönlicher Hoheit und Vorzügen in Ansehung des Teutschen Reichs und dessen Stände und Glieder.
144
Fünftes Capitel. Von des Röm. Kaysers Gewalt in Regierungs= besonders in Kirchen=Sachen.
160
Sechstes Kapitel. Von des Römischen Kaysers Gewalt in weltlichen Sachen in dem Teutschen Reich.
205
Siebendes Capitel. Von des Römischen Kaysers Obliegenheit.
210
Achtes Capitel. Von des Röm. Kaysers Hof=Cantzley= und Cammer=Staat.
233
Neuntes Capitel. Ob? wann? und wo der Röm. Kayser belanget werden könne?
235
Zehendes Capitel. Von des Römischen Kaysers Absterben, Abdanckung und Absetzung.
237
Eilftes Capitel. Von der Römischen Kayserin.
243
Zwölfftes Capitel. Von dem Röm. König.
249
Dreyzehendes Capitel. Von denen Reichs=Vicarien in Teutschland.
262
Viertes Buch. Von denen Ständen des Heil. Röm. Reichs.
262
Erstes Capitel. Von denen Ständen des Reichs insgemein, auch wie einer ein Stand des Reichs werde.
280
Zweytes Capitel. Von denen Eintheilungen derer Reichs=Stände.
283
Drittes Capitel. Von dem Corpore der Catholischen Stände des Reichs.
284
Viertes Capitel. Von dem Corpore der Evangelischen Stände des Reichs.
296
Fünftes Capitel. Von denen geistlichen Ständen des Reichs.
321
Sechstes Capitel. Von denen weltlichen Ständen des Reichs.
345
Siebendes Capitel. Von denen Reichs=Craisen.
360
Achtes Capitel. Von denen Chur=Fürsten.
374
Neuntes Capitel. Von denen gemeinschafftlichen Rechten des Kaysers und der Chur=Fürsten.
376
Zehendes Capitel. Von den Reichs=Fürsten.
389
Eilftes Capitel. Von denen Reichs=Prälaten und Aebbtißinnin.
395
Zwölfftes Capitel. Von denen Reichs=Grafen und Herren.
408
Dreyzehendes Capitel. Von denen Reichs=Städten.
419
Vierzehendes Capitel. Von denen gemeinschafftlichen Rechten des Kaysers, der Chur=Fürsten und gewisser anderer Stände.
433
Fünfzehendes Capitel. Von denen für die gesammte Stände des Reichs gehörigen Sachen.
472
Sechzehendes Capitel. Von denen übrigen allgemeinen Rechten derer Stände des Reichs.
483
Siebenzehendes Capitel. Von denen Landen derer Stände des Teutschen Reiches.
492
Achtzehendes Capitel. Von der Landes=Hoheit derer Stände des Reichs überhaupt.
503
Neunzehendes Capitel. Von der Landes=Hoheit derer Stände des Reichs in Kirchen=Sachen.
533
Zwantzigstes Capitel. Von der Landes=Hoheit derer Stände des Reichs in Weltlichen Sachen.
600
Ein und zwantzigstes Capitel. Von denen allgemeinen Obliegenheiten und Pflichten derer Stände des Reichs.
603
Zwey und zwantzigstes Capitel. Von dem Foro derer Stände des Reichs.
606
Drey und zwantzigstes Capitel. Von Verlierung der Reichs=Standschafft.
613
Fünfftes Buch. Von denen andern ohnmittelbahren Gliedern des Teutschen Reichs.
613
Erstes Capitel. Von denen ohnmittelbahren Gliedern des Teutschen Reichs ausser denen Ständen.
617
Zweytes Capitel. Von der ohnmittelbaren Reichs=Ritterschafft.
641
Drittes Capitel. Von denen allen unmittelbaren Gliedern des Teutschen Reichs obliegenden Pflichten.
643
Sechstes Buch. Von denen mittelbaren Gliedern des Teutschen Reichs.
643
Erstes Capitel. Von denen mittelbaren Gliedern des Teutschen Reichs und derselben Classen, besonders denen Land=Ständen.
657
Zweytes Capitel. Von denen allen mittelbaren Gliedern des Teutschen Reichs zukommenden Gerechtsamen.
662
Drittes Capitel. Von denen allen mittelbaren Gliedern des Teutschen Reichs obliegenden Pflichten.
665
Siebendes Buch. Von denen Teutschen Reichs=Tägen, Austrägen, Reichs=Gerichten und Reichs=Lehen.
665
Erstes Capitel. Von denen Reichs=Tägen in dem Teutschen Reich.
700
Zweytes Capitel. Von denen Austrägen der Stände des Reichs.
707
Drittes Capitel. Von denen höchsten Reichs=Gerichten in Teutschland insgemein.
728
Viertes Capitel. Von dem Kayserlichen Reichs=Hof=Rath.
748
Fünfftes Capitel. Von dem Kayserlichen und Reichs=Cammer=Gericht.
760
Sechstes Capitel. Von dem Kayserlichen Hof=Gericht zu Rothweil.
764
Siebendes Capitel. Von denen übrigen niedrigen Reichs=Gerichten.
772
Achtes Capitel. Von denen Reichs=Lehen.
791
Erster Anhang. Grund=Riß der heutigen Staats=Verfassung des Römischen Kayserthums.
804
Zweyter Anhang. Grund=Riß der heutigen Staats=Verfassung des Italiänischen oder Longobardischen Königreichs.
Register Der Vornehmsten Materien.
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