Grundsätze des Natur- und Völckerrechts : worinn alle Verbindlichkeiten und alle Rechte aus der Natur des Menschen in einem beständigen Zusammenhange hergeleitet werden / Herausgegeben von Christian Freyherrn von Wolff, Königl. Preuß. Geheimden Rath, der Hallischen Universität Cantzler und Senior. Auf Verlangen aus dem Lateinischen ins Teutsche übersetzt [Gottlob Samuel Nicolai]. Halle im Magdeburgischen : Renger, 1754
Inhalt
Vorderdeckel
Titelblatt
Widmung
Vorrede.
Vorrede des Uebersetzers.
Grundsätze des Natur= und Völcker=Rechts.
Der erste Theil. Von dem Recht der Natur überhaupt, von den Pflichten gegen sich selbst, gegen andere und gegen Gott.
Das erste Hauptstück. Von dem Unterschied der menschlichen Handlungen und ihrer Zurechnung.
23 Das zweyte Hauptstück. Von der Verbindlichkeit, dem Rechte und Gesetze, und dem Grundsatze des Rechts der Natur.
43 Das dritte Hauptstück. Von der allgemeinen Verbindlichkeit und dem allgemeinen Recht der Menschen überhaupt.
65 Das vierte Hauptstück. Von den Pflichten des Menschen gegen sich selbst, und den Rechten, die damit verbunden sind.
86 Das fünfte Hauptstück. Von den Pflichten des Menschen gegen andere, und den Rechten, die mit denselben verbunden sind.
101 Das sechste Hauptstück. Von den Pflichten gegen Gott.
116 Der andere Theil. Von dem Eigenthume und den Rechten und Verbindlichkeiten, die daher entspringen.
116 Das erste Hauptstück. Von der Gemeinschaft der ersten Zeit, und wie das Eigenthum entstanden.
133 Das andere Hauptstück. Von der ursprünglichen Art das Eigenthum zu erhalten.
157 Das dritte Hauptstück. Von den Verbindlichkeiten und Rechten, welche aus dem Eigenthum entstehen.
185 Das vierte Hauptstück. Von dem Recht, das von der Gemeinschaft der ersten Zeit noch übrig ist.
193 Das fünfte Hauptstück. Von der abstammenden Art etwas zu erhalten.
212 Das sechste Hauptstück. Von der Eröfnung seiner Gedancken gegen andere.
229 Das siebente Hauptstück. Von der Art und Weise sich einem andern verbindlich zu machen, oder von dem Versprechen und Verträgen überhaupt.
278 Das achte Hauptstück. Von Erlangung des Eigenthums einer bloß besessenen Sache und von der Verjährung.
290 Das neunte Hauptstück. Von den bloß wohlthätigen Handlungen, die in einem zu Ende gebracht werden.
307 Das zehente Hauptstück. Von dem Werth der Sachen und dem Gelde.
320 Das eilfte Hauptstück. Von wohlthätigen verbindlichen Handlungen, oder von wohlthätigen Contracten.
372 Das zwölfte Hauptstück. Von den Tauschhandlungen oder beschwerlichen Contracten.
451 Das dreyzehente Hauptstück. Von den Glückscontracten.
471 Das vierzehnte Hauptstück. Von den Quasicontracten.
481 Das funfzehnte Hauptstück. Von dem Rechte, welches einem in einer fremden Sache eingeräumt worden / oder dem Pfande und Servituten.
506 Das sechzehnte Hauptstück. Von der Erbnutzbarkeit eines Gutes, und sonderlich den Lehn.
535 Das siebzehente Hauptstück. Wie die aus dem Contract entstandene Verbindlichkeit aufgehoben wird.
552 Das achtzehnte Hauptstück. Von der Art die Streitigkeiten im natürlichen Zustande zu endigen.
587 Das neunzehnte Hauptstück. Von der Auslegung.
602 Das zwantzigste Hauptstück. Von denjenigen, welche gestorben und noch nicht gebohren sind.
612 Der dritte Theil. Von der Herrschaft und den Verbindlichkeiten und Rechten, welche daher entspringen.
612 Die erste Abtheilung. Von der gemeinen Herrschaft.
612 Das erste Hauptstück. Von der Herrschaft und der Gesellschaft überhaupt genommen.
627 Das zweyte Hauptstück. Von der Ehe, oder der ehelichen Gesellschaft.
642 Das dritte Hauptstück. Von der Blutsverwand= und Schwägerschaft.
648 Das vierte Hauptstück. Von der väterlichen Gesellschaft und väterlicher Gewalt.
665 Das fünfte Hauptstück. Vom Erbrecht, oder von Testamenten, und der Erbfolge ohne Testament.
683 Das sechste Hauptstück. Von der Knechtschaft und der herrschaftlichen Gesellschaft.
692 Das siebente Hauptstück. Von dem Hause.
696 Die zweyte Abtheilung. Von der öffentlichen Herrschaft, oder dem Recht eines Staats.
696 Das erste Hauptstück. Von dem Ursprung der Staaten und der öffentlichen Herrschaft.
708 Das zweyte Hauptstück. Von den verschiedenen Arten der Republick.
729 Das dritte Hauptstück. Von der Einrichtung einer Republick.
754 Das vierdte Hauptstück. Von den Majestätsrechten.
777 Das fünfte Hauptstück. Von der natürlichen Lehre der bürgerlichen Gesetze.
784 Das sechste Hauptstück. Von der Pflicht des Oberherrn und der Unterthanen.
794 Der vierdte Theil. Vom Völckerrechte.
794 Das erste Hauptstück. Von dem Rechte der Völcker überhaupt.
799 Das zweyte Hauptstück. Von den Pflichten der Völcker gegen sich selbst, und denen daher entspringenden Rechten.
809 Das dritte Hauptstück. Von den Pflichten der Völcker gegen einander, und von denen daher entspringenden Rechten.
819 Das vierdte Hauptstück. Vom Eigenthum eines Volckes.
831 Das fünfte Hauptstück. Von den Bündnissen und Zusagen ohne Vollmacht.
846 Das sechste Hauptstück. Von der Art die Streitigkeiten der Völcker beyzulegen.
854 Das siebente Hauptstück. Vom Rechte des Krieges der Völcker.
873 Das achte Hauptstück. Von dem Rechte der Völcker im Kriege.
896 Das neunte Hauptstück. Von dem Frieden und dem Friedensvertrag.
910 Das zehente Hauptstück. Vom Gesandschaftsrechte.
Inhalt des gantzen Werckes.
Register der vornehmsten Sachen, darin die Zahlen die §§. andeuten.
Rückdeckel