Revidirte Magdeburgische Kirchen-Ordnung vom Jahre 1739. Kirchen-Agenda des Herzogthums Magdeburg vom Jahre 1740. Rescript vom 24. Januar 1685 wegen Bestellung [...]. Magdeburg : Heinrichshofen, 1857
Inhalt
Vorderdeckel
Titelblatt
Vorwort.
Revidirte und nach denen neueren Königlichen Edicten, Mandaten und Rescripten eingerichtete und vermehrte Kirchen-Ordnung im Hertzogthum Magdeburg, wie auch in der Grafschafft Manßfeld Magdeburgischer Hoheit, sammt einem vollständigen Anhange derer von Anno 1680 bis 1739 publicirten Ordnungen, Edicten, Mandaten und Rescripten ...
Extract aus dem Königlichen Allergnädigsten Rescript de dato den 6. Febr. 1738 wegen Verfertigung der neuen Kirchen-Ordnung.
Verzeichniß Derer in nachstehender Kirchen-Ordnung befindlichen Capitul.
Das I. Capitel. Von dem christlichen Glaubensbekenntniß im Herzogthum Magdeburg.
3 Das II. Capitel. Von den Ceremonien in den Kirchen.
4 Das III. Capitel. Von der Taufe, Noth-Taufe und Einsegnung der Kindbetterinnen.
11 Das IV. Capitel. Von der Vesper an Sonn- und Fest-Abenden, auch von den Metten an Sonn-, Fest- und Feier-Tagen.
13 Das V. Capitel. Von der Beichte und Absolution.
24 Das VI. Capitel. Von dem Gottesdienste an Sonn-, Fest- und Feier-Tagen.
30 Das VII. Capitel. Vom heiligen Abendmahl und dessen Empfahung.
40 Das VIII. Capitel. Von dem Gottesdienste an Werk-Tagen.
43 Das IX. Capitel. Von der Lehre und Uebung des Catechismi in der Kirche und zu Hause.
53 Das X. Capitel. Von Verfassung der Schulen.
59 Das XI. Capitel. Von ehelicher Trauung und Ehesachen.
66 Das XII. Capitel. Von Besuchung, Tröstung und Communion der Kranken, Schwermüthigen und Gefangenen.
69 Das XIII. Capitel. Von Leichbestattungen.
74 Das XIV. Capitel. Von dem Verhalten derer Studiosorum Theologiae auf Schulen und Universitäten und von ihren Antritt zu öffentlichen Bedienungen.
80 Das XV. Capitel. Von denen Pfarrern und Diaconis.
81 Das XVI. Capitel. Von Präsentirung und Berufung der Prediger und Kirchen-Diener.
87 Das XVII. Capitel. Von Examinirung, Vocirung und Ordinirung derer Prediger.
93 Das XVIII. Capitel. Von Bestätigung und Einweisung der Prediger.
94 Das XIX Capitel. Vom Lehramt derer Prediger.
99 Das XX. Capitel. Vom Leben und Wandel der Prediger.
104 Das XXI. Capitel. Von Besoldung und Accidentalien der Prediger.
111 Das XXII. Capitel. Von Freiheiten der Prediger.
117 Das XXIII. Capitel. Von Verhaltung der Erb-Lehn- und Gerichts-Herrn, auch anderer Eingepfarreten gegen ihre Prediger.
118 Das XXIV. Capitel. Von Kirchenbuß und Bann.
129 Das XXV. Capitel. Von den Vorstehern der Kirchen.
135 Das XXVI. Capitel. Von den Gebäuden der Kirchen, Prediger- und Küsterhäuser, auch von den Kirchenstühlen.
140 Das XXVII. Capitel. Von der Kirchen- und dem Armenkasten.
144 Das XXVIII. Capitel. Von denen Küstern und Schuldienern.
149 Das XXIX. Capitel. Von Hospitalien und derselben Vorstehern.
153 Das XXX. Capitel. Von denen Stipendien.
154 Das XXXI. Capitel. Von dem General-Superintendenten.
157 Das XXXII. Capitel. Von denen Kirchen-Inspectoren.
163 Das XXXIII. Capitel. Von denen Local-Visitationen im Herzogthum Magdeburg, so die Inspectores zu verrichten haben.
165 Sectio 1. Instruction, wornach die Inspectores des Herzogthums Magdeburg, ein jeder in seiner Diöcesi, die Local-Visitation anzustellen und zu verrichten haben.
179 Sectio 2. A. Fragen, zur Visitations-Instruction, welche nach Anleitung der Kirchenordnung des herzogthums magdeburg bei denen Local-Visitationen zu gebrauchen.
191 Sectio 3. B. Pastores Visitandi müssen die Designation von den Einkünften der Pfarre, Küsterei und Kirche also einrichten, daß allezeit gesetzet werde.
195 Sectio 4. General-Tabelle oder möglichster Extract aus allen eingesandten Kirchen-Rechnungs-Tabellen des Herzogthums Magdeburg und der Grafschaft Manßfeld Magdeburgischer Hoheit.
Kirchen-Agenda des Hertzogthums Magdeburg, nebst denen von Sr. Königl. Majestät in Preußen [etc.] verordneten Kirchen-Gebethen an den Sonn-, hohen Fest- und Bußtägen nach der Predigt, auch bei den Wochen-Predigten und in den Bethstunden.
Widmung
Kirchen-Agenda.
Das erste Capitel. Von der Taufe.
208 Das andere Capitel. Von der Noth-Taufe.
212 Das dritte Capitel. Von Einsegnen der Sechswöchnerinn.
212 1. Das Einsegnen der Sechswöchnerinn verstehet sich nur von denen Orten, wo es bis anhero bräulich gewesen.
214 2. Wie es mit den Kindern solle gehalten werden, welchen ihre Mütter vor dem Kirchgange abgehen.
215 3. Kirchgang der Sechswöchnerinn, welchen die Kindlein bald nach der Taufe gestorben sind.
217 4. Kirchgang der Wöchnerinn, so todte Leibesfrüchte zur Welt bracht, oder die Kinder vor der Taufe weggestorben sind.
220 Das vierte Capitel. Von Ordnung des Gottesdienstes, bei gemeiner Versammlung.
225 Das fünfte Capitel. Von den sondern Festen oder Feier-Tagen, so man im Jahr halten soll.
227 Das sechste Capitel. Von der Beichte und Absolution.
227 1. Wie man mit jungen und einfältigen Leuten in der Beichte handeln soll.
230 2. Wie Leute die ihr Christenthum verstehen, mögen absolviret werden.
232 Das siebente Capitel. Von Collecten und Gebethen.
232 1. Beim Amte der Communion.
236 2. Folgen etliche Collecten oder Gebethe, so man in der Kirche unter dem Amte der Communion (vor der Epistel) und auch sonst gebrauchen mag.
238 [3.] Fest-Collecten.
251 4. Litania.
254 5. Ordnung der Gesänge, welche durchs gantze Jahr nebst andern eingeführten Liedern können gesungen werden.
263 Das achte Capitel. Von ehelicher Trauung.
268 Das neunte Capitel. Von Ordination der Prediger.
272 Das zehnte Capitel. Von Introduction, Investitur oder Anweisung Neuberuffener Prediger.
276 Das eilffte Capitel. Von Handlung und Besuchung der Krancken, Schwermüthigen, Besessenen und Gefangenen.
276 1. Wie man die krancken Leute berichten und trösten soll.
280 2. Mit Melancholischen, Schwermüthigen und Angefochtenen soll man also umgehen.
281 3. Wie man mit Besessenen handeln soll.
282 4. Wie mit den Gefangenen und zum Tode Verurtheilten zu handeln.
283 Das zwölfte Capitel. Vom Begräbniß derer Todten.
285 Register über die Magdeburgische Kirchen-Agenda.
Kirchen-Gebethe welche von Seiner Königlichen Majestät in Preussen in denen sämmtlichen Kirchen Dero Königreich und andern Landen und zwar an denen Sonn- und hohen Fest-Tagen nach der Predigt, sodann bei denen Wochen-Predigten und in denen Bethstunden und Buß-Tagen vorzubethen verordnet seynd.
Anmerckungen.
Kirchen-Gebeth, am Sonntage nach der Predigt zu sprechen und vorzubethen.
293 Das Gebeth, so nach denen Wochen-Predigten vorzusprechen.
296 Das Gebeth so in denen Bethstunden und Buß-Tägen vorzusprechen.
300 Die Gebethe, so an denen hohen Fest-Tagen, nach der Vormittagspredigt vorzusprechen.
Verzeichniß derer in der Kirchen-Ordnung allegirten Edicte, Mandate [etc.], wie sie (in der Ausgabe von 1739) nach der Reihe zu befinden sind.
Anhang. Rescript vom 24. Januar 1685. wegen Bestellung der Kirchen- und Schul-Inspectoren im Hertzogthum Magdeburg und approbirte Instruction für dieselben.
341 Instruction derer Kirchen- und Schul-Inspectoren im Hertzogthum Magdeburg.
346 Specification derer sämmtlichen Inspectionen im Hertzogthum Magdeburg und respective zu jeder Inspection gelegten Oerter.
359 Exemption des von Bartensleben, Dörffer von der Inspection und derselben Dependentz immediate von der Magdeburgischen Regierung und Consistorio betreffend.
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