Moses Lowmans Abhandlung von der bürgerlichen Regimentsverfassung der Hebräer : Worin die Gerechtigkeit, Weisheit und Gütigkeit der Mosaischen Gesezze gegen die ungegründeten Einwürfe des Sitlichen Weltweisen verteidiget werden. Mit [...] / Nach der neuesten Ausgabe aus dem Engl. übersezt von Johann Heinrich Meyenberg, Diacon. an der Marien Kirche in Uelzen. Nebst einer Vorrede darin der Misbrauch der Lere von der Jüdischen Theocratie vorgestellet wird von Herrn D. Lorenz Hagemann Königl. Groß-Britt. Churfürstl. Braunschw. Lüneb. Consistorialrat, Gen. Sup. und ersten Hofpred. in Hanover. Zelle : Gsellius, 1756
Inhalt
Vorderdeckel
Titelblatt
Widmung
Vorwort
Einleitung.
9 Das erste Hauptstük. Von dem Hauptzwek und der vornemsten Absicht der Regierungsverfassung der Juden.
36 Das zweite Hauptstük. Von der Jüdischen Regimentsverfassung überhaupt.
39 Das dritte Hauptstük. Von dem Jüdischen Lande, und der Einteilung desselben.
48 Das vierte Hauptstük. Von der Teilung des ganzen Landes in gleiche Teile.
69 Das fünfte Hauptstük. Von der Regimentsverfassung eines ieden einzelnen Stammes.
92 Das sechste Hauptstük. Von der besondern Einrichtung des Stammes Levi.
141 Das siebende Hauptstük. Von der Vereinigung der Stämme, oder von der algemeinen Regierungsart des Jüdischen Volks.
146 Das achte Hauptstük. Von der Gemeinde des ganzen Volks Israels.
172 Das neunte Hauptstük. Von dem Rat in Israel.
197 Das zehnde Hauptstük. Von dem Richter.
211 Das eilfte Hauptstük. Von dem Orakel.
236 Das zwölfte Hauptstük. Daß die Regimentsverfassung der Juden eine beständige Wiederlegung der Abgötterei war; indem Gott die Juden augenscheinlich beschüzte, vermöge dieser Beschüzung das Land der abgöttischen Cananiten ...
258 Das dreizehende Hauptstük. Es war zwischen den Jüdischen Staaten ein solches Gleichgewicht angeordnet, daß kein einziger, besonders auch nicht die Leviten, die übrigen unterdrükken, und dadurch die Verfassung des Regiments umstossen konte.
280 Das vierzehende Hauptstük. Daß der Gehorsam gegen die Generalstaaten, in welchen die Stämme, ob sie gleich besondere einander nicht unterworfene Provinzen waren, einer vereinigten Regierung genossen, ...
Anhang zu der Abhandlung von der bürgerlichen Regimentsverfassung der Juden ...
Moses Lowmans Anmerkungen über Fosters Rede von der Jüdischen Theocratie.
Rückdeckel