Das Gantze || Sechsisch Landrecht || mit Text vnd Gloss/ in eine || richtige Ordnung gebracht/|| Durch || Doctor Melchior Klingen von || Steinaw/ an der Strassen/ [...]. Leipzig : Steinmann, Hans, 1577
Inhalt
Vorderdeckel
Titelblatt
Widmung
[Epistola Nuncupatoria.]
Ir Die Vorrede.
VIr Der Erste Teil von Personen.
VIr Von dem Römischen Keyser.
XIIIr Von Empfahung der Lehen.
XVIIr De Successione Feudi.
XVIIIv Vom Heerschilde.
XXIIr Von Geistlichen Fürsten und Prelaten.
XXVIr Von Weltlichen Fürsten.
XXVIIIr Von Stedten.
XXIXr Von Gerichts=Personen.
XXXIIr Von Vorsprechen.
XXXVIr Von Gograffen.
XXXVIIIv Vom Bawermeister.
XXXXr Der Ander Teil deß Sechsischen Rechten / Vom Gerichtlichen Process.
XXXXr Vom Gericht und Gedinge.
XLIr Vom Richter.
XLVv Von der Citation.
XLVIIr Von der Klage.
XLVIIr Von der Wiederklage.
XLVIIIv Von Ungehorsam.
LIr Von Ehehafft.
LIIr Von auffzüglichen Exceptionen.
LIIIr Von Angelobung der Gewehr.
LIIIIr Vom Vorstandt.
LIIIIr Von der Antwort und Kriegsbefestigung.
LVIv Von Beweisung der Gezeugen.
LXIIr Von Eydsleistung.
LXIIIIr Von Urtheiln.
LXVIr Was die Sachssen für Rechte behalten haben.
LXVIIr Von Urtheil schelten.
LXIXv Von Execution / hülffe / und volstreckung der Urtheil.
LXXIr Von Sequestration streitiger Güter.
LXXIIr Der Dritte Teil deß Sechsischen Rechten.
LXXIIIIr [Von freyen Leuten]
LXXXv Von Juden.
LXXXIIr [Von den freygebornen leuten]
LXXXVIr Von Ehesachen.
XCr Von Ehescheiden.
XCIv Von Vormündschafften.
XCIIr Von unterscheidt der Vormünden.
XCIIr Von der Schwerdtmagen Vormündschafft.
XCIIIIr Von Ehelicher Vormündschafft.
XCVIr Von Vormündschafft die der Richter gibt wenn kein Schwerdtmage verhanden / oder auch in Testamenten kein Vormünd gegeben.
XCVIr Von Vormünden die der Richter mündigen Weibs personen gibt.
XCVIIv Von verdechtigen und untrewen Vormünden.
XCVIIIv Von den jenigen die keine Vormünden haben können.
XCIXr Von freyen Leuten die nicht unter Veterlicher gewalt / auch nicht unter Vormünden / ...
XCIXv Von erlangunge des Eigenthumbs.
XCIXv Von Fischerey.
Cr Von der Jagt.
CIr Von zu und abwachs durch wasser.
CIIr Von Inseln und Werdern.
CIIr Von Bawen.
CIIIv Von newen Dörffern bawen.
CIIIIv Von Pflantzung.
CVr Von Seen / das auff Ecker / Gerten / und sonst geschiehet.
CVIr Von Finden.
CVIIr Von Schetzen.
CVIIv Von Silber bergwerck.
CVIIIr Von dienstbarkeit / da die heuser in Stedten oder Dörffer einander verhafft ...
CIXv Wie die Feldtgüter einander verhafft von Trifftrecht und den Hirten.
CXIr Von der Strasse.
CXIr Von Zoll und Geleite.
CXIIIr Von Walbewmen und Marcksteinen setzen.
CXIIIr Von verjahrung und verwehrter zeit.
CXIIIv Von verjahrung beweglicher stücke / und fahrender Habe.
CXVIIIv Von Geschencken und Ubergaben.
CXXIIIIr Wie man Erben nemen sol / wenn kein letzter wille fürhanden.
CXXXIIr Von den Erben in absteigender Linien.
CXXXIIIv Von Mütterlichem Erbe.
CXXXIIIIr Von denen die Erbe und Gerade zu gleich nemen.
CXXXVr Wie die Kinder Erbe nemen / etc.
CXXXVIr Von denen die in auffsteigender Linien Erben sein.
CXXXVIv Von den Erben so dem verstorbenen seithalben verwandt gewesen.
CXXXVIIr Was ein Eheman von seines verstorbenen Weibes erbschafft zu nemen hat.
CXXXIXr Was einem Eheweib nach absterben ires Eheman aus seinen Gütern gebühret.
CXXXXVIr Vom Heergewette.
CXXXXVIIr Von graden der Blutfreundschafft.
CLr Von Leihen / etc.
CLr Von gelihenem Gelde / Wein / Getreide / etc.
CLv Von Leihen / Pferde / und dergleichen.
CLIIr Von hinderlegtem und vertrawtem Gute.
CLIIIv Von wörtlicher verpflichtunge.
CLVv Von Bürgschafft.
CLXv Von keuffen und verkeuffen
CLXIIr Von Gewehrschafft.
CLXVv [Von mieten und vermieten.]
CLXVIIv Von Zehenden.
CLXIXr Von Zinsen.
CLXXIIr Von geselschafft und gemeinschafft.
CLXXIIv Von Bezalung.
CLXXVIIr Der Vierde Theil deß Sechsischen Rechten / Von peinlichen Sachen.
CLXXVIIr Von Diebstal.
CLXXXVv Von Raub und Güter die man einem mit gewalt abgedrungen hat.
CLXXXVIIIv [Von Schaden.]
CXCVr Von Schmehsachen.
CXCVIr Von Rechts wegerunge.
CXCVIv Von Ehebruch.
CXCVIIr Von Nottlögen.
CXCVIIIr Von Todtschlag und Mordt.
CXCIXv Von Notwehre.
CCIIIIr Von verbrechung der Kinder.
CCVr Von falschem betrug.
CCVIr Von Mordt und andern brandt.
CCVIv Von Zeuberey und Gifft.
CCVIv Von trewlosen Leuten.
CCVIIr Von Verbündnissen.
CCVIIIr Von Friedebrechern.
CCXIv Von denen die die Friedebrecher hausen / hegen und fördern.
CCXIIIv Von straffe der Friedebrecher.
CCXIIIIr [Von Process / etc.]
CCXIIIIr Von Gericht und gedinge in peinlichen sachen.
CCXVIr Von Citation und Fürladunge.
CCXVIIr Von der Klage.
CCXXr Von der Handthafftigen that.
CCXXv Von Ungehorsam deß Anklegers.
CCXXIr Von ungehorsam deß Angeklagten.
CCXXIIr Von Verfestunge.
CCXXXv Von deß Reichs und Königs Acht.
CCXXXIv Von Anrüchtigen und Rechtlosen Leuten.
CCXXXIIIIv Von Exceptionen.
CCXXXVIIIr Von den gebundenen tagen.
CCXXXIXr Von der Gewehr.
CCXXXXr Von Vorstandt.
CCXXXXIv Von Antwort.
CCXXXXIIr Von Beweisung.
CCXXXXIIIIr Von Purgation.
CCXXXXIIIIv Von Kampff.
CCXXXXIXv Von Urteilen.
CCLr Von Execution peinlicher urteil.
CCLv Von Urteil in peinlichen sachen / die auff Geldtstraff gerichtet sein.
Register aller Titel / so in allen Vier Theilen ordentlich begriffen.
Druckermarke
Rückdeckel