Theils aus Ihrer Fürstl. Gn. eigenen Worten und Bezeigungen/ theils aus weiterem Christlichen Nachdencken/ in Erwegung gegenwärtiger Zeit und Gelgenheit/ Bey der Fürstlichen Leichbestattung auffgesetzet/ Denen Fürstlichen Hochbetrübten Eltern zu Trost/ und ins gemein zu Christlicher Erbawung. Im Jahr 1657. den 17. Decembr.
An die wegen abermaligen geschwinden Trauer-Falls Höchstbetrübte Fürstliche Eltern/ Im Namen Der Fürstl. Jungen Herrschafft und Fräulein abgefasset Bey Fürstl. Leichbegängnis. Den 18. Decembr. 1657.