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Der Handlungsleitfaden richtet sich an den Gesetzgeber aber auch an die Leitungen der obersten und oberen Bundesbehörden. Er soll Bundesverwaltungen motivieren ihre Mobilität möglichst nachhaltig zu gestalten und ihrer Vorreiterrolle gerecht zu werden. Da viele Rahmenbedingungen auf andere Verwaltungen des öffentlichen Dienstes übertragbar sind sind die Empfehlungen aber auch für Verwaltungen der Bundesländer oder Kommunen interessant. Im Mittelpunkt des öffentlichkeitswirksamen und praxisnahen Leitfadens stehen die Handlungsfelder „Nachhaltige Gestaltung von Dienstreisen“ „Nachhaltiges Fuhrparkmanagement“ und „Nachhaltige Mobilität von Beschäftigten und Besucherinnen und Besuchern“. |
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