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Das Corona-Virus hat eine globale Krisensituation mit erheblichen Auswirkungen ausgelöst. Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetztes wurden in Deutschland ab Mitte März 2020 in allen Bundesländern Allgemeinverfügungen bzw. Rechtsverordnungen erlassen um die Übertragung und Weiterverbreitung des Corona-Virus zu verhindern. So wurden Maßnahmen zur Begrenzung und Eindämmung getroffen wie bspw. Kontaktbeschränkungen Verbote von Großveranstaltungen bzw. von Zusammenkünften größerer Personengruppen und letztlich auch sogenannte Lockdown-Maßnahmen die zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens führten. Diese Maßnahmen schränkten auch die Möglichkeiten politischer Betätigung ein. Auf der kommunalen Ebene führten sie zu erheblichen Schwierigkeiten für die Arbeit von Gemeinderäten und deren Ausschüsse weil Präsenzsitzungen nur noch unter extremen Auflagen oder gar nicht mehr möglich waren. Die kommunalen Akteure mussten überwiegend auf Online-Kommunikation und Software-Lösungen ausweichen. Die aus der Corona-Pandemie resultierende Zwangsdigitalisierung stellte einen Stresstest für die digitale Infrastruktur und die vorhandene Software der Kommunen dar. Der Gesetzgeber war gefordert zeitnahe geeignete Lösungen zu entwickeln und zu implementieren um damit die kommunalen Vertretungen unter Pandemiebedingungen weiterhin handlungsfähig zu halten. In dieser Arbeit soll dieses Problem vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.11.2020 das erstmals digitale Sitzungen kommunaler Gremien ermöglicht hat beleuchtet werden. |
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