Titelaufnahme

Titel
Das Naturschutzrecht im Umweltgesetzbuch : den Auftrag der Föderalismusreform erfüllen / Hans-Joachim Koch; Susan Krohn. [Hrsg.: Umweltbundesamt. Red.: Fachgebiet I 2.1]
VerfasserKoch, Hans-Joachim
BeiträgerKrohn, Susan
KörperschaftDeutschland
ErschienenDessau : Umweltbundesamt, 2008 ; Halle, Saale : Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2008
Ausgabe
Stand: März 2008
UmfangOnline-Ressource (PDF-Datei: 36 S., 0,93 MB)
SpracheDeutsch
SerieForum Umweltgesetzbuch ; 7
SchlagwörterUmweltgesetzbuch / Naturschutzrecht
URNurn:nbn:de:gbv:3:2-44236 
Zugriffsbeschränkung
 Das Dokument ist frei verfügbar
Dateien
Das Naturschutzrecht im Umweltgesetzbuch [0.93 mb]
Links
Nachweis
Klassifikation
Keywords
Nach drei Jahrzehnten Diskussion um eine umfassende Kodifikation des deutschen Umweltrechts scheinen auf dem Weg zu einem Umweltgesetzbuch (UGB) nunmehr wichtige Etappenziele erreichbar. Den durchaus ambitionierten Plänen des Bundesumweltministeriums zufolge sollen 2009 die ersten sechs Bücher des zukünftigen UGB im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die aktuellen Arbeiten an dem Gesetzespaket umfassen auch das Naturschutzrecht (UGB III) das nach der Föderalismusreform des Jahres 2006 erweiterten Gestaltungsspielräumen des Bundesgesetzgebers unterliegt. Bekanntlich wurde die Materie "Naturschutz und Landschaftspflege" bei der Neuordnung der umweltbezogenen Regelungskompetenzen von der Rahmengesetzgebung in die konkurrierende Gesetzgebung überführt. Damit hat der Bundesgesetzgeber die Ermächtigung zur Vollregelung dieser Sachmaterie erhalten. Dies geschah nicht nur aber erklärtermaßen auch mit dem Ziel eine hinreichende bundesrechtliche Regelungszuständigkeit für die Schaffung eines UGB zu begründen.Entsprechend der Zielsetzung der Föderalismusreform die regulativen Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern klarer abzugrenzen und eine Zuständigkeitsentflechtung im Interesse größerer Handlungsfähigkeit herbeizuführen wurde der Regelungstypus der Rahmengesetzgebung generell abgeschafft. Mit nacheinandergeschalteten Gesetzgebungsverfahren von Bund und Ländern hatte sich diese Kompetenzspaltung als ressourcenintensiv für die fristgemäße Umsetzung supra- oder internationaler Verpflichtungen als zu schwerfällig und insgesamt als zu wenig transparent erwiesen.(Quelle: Einleitung).