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| Nachweis | Kein Nachweis verfügbar |
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Durch Umweltanforderungen in Ausschreibungen von Omnibussen sollen die durch diese verursachten erheblichen Schadstoff- Klimagas- und Geräuschbelästigungen insbesondere in innerstädtischen Bereichen Ballungsräumen und schutzbedürftigen Gebieten verringert werden. Die in dem Leitfaden empfohlenen Anforderungen zielen daher auf Busse die im innerstädtischen Nahverkehr eingesetzt werden können aber auch für Busse für den Überland- und Fernverkehr genutzt werden. Die Anforderungen gelten unabhängig vom Antriebssystem und sind auch für Elektrobusse und Busse mit Hybridantrieb vorgesehen. |
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