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Diese Arbeitshilfe stellt die Änderung der Kommunalverfassung vom 22. Juni 2018 dar und gibt einen Überblick darüber welche Schritte für Kommunen1 bei der Erfüllung der Anforderungen zur Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung nach § 80 KVG LSA wichtig sind. Nach einer Einführung zu rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendbeteiligung und der Aufschlüsselung der Änderungen der §§ 25 28 und 80 KVG LSA werden die Änderungen aus fachlicher Perspektive des Landeszentrums Jugend + Kommune interpretiert und entsprechende Empfehlungen formuliert. Die Arbeitshilfe richtet sich an alle Akteur*innen aus Politik und Verwaltung der Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt die sich mit dem Thema Kinder- und Jugendbeteiligung auseinandersetzen. |
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