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Am 24. Januar 1962 wurde in der DDR die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Nach offizieller Lesart galt der Armeedienst als "ehrenvolle Pflicht". Wer sich aus Glaubens- oder Gewissensgründen zu entziehen versuchte geriet unweigerlich ins Blickfeld der Staatssicherheit. |
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