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Die Zeugen Jehovas wurden sowohl während der Zeit des Nationalsozialismus als auch nach 1945 in Ostdeutschland wegen ihres Glaubens verfolgt. Besonders die konsequente Verweigerung des Wehrdienstes und die Nichtanerkennung staatlicher Autorität stießen auf Widerstand. Nach anfänglicher Zulassung verbot die DDR 1950 die Vereinigung. 1963 legte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) einen Zentralen Operativen Vorgang unter dem Decknamen "Sumpf" gegen die "illegale Leitung" in der DDR an. Er wurde bis zum Herbst 1989 geführt. Vorliegende Broschüre erinnert nach vierzig Jahren an dieses Ereignis und damit an die Bearbeitung und Beobachtung der Zeugen Jehovas durch das MfS. |
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