Titelaufnahme

Titel
Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) zum "Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG" der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) vom 28.09.2020 - zur Betroffenheit des Landes Sachsen-Anhalt / Sachsen-Anhalt, Landesamt für Geologie und Bergwesen, Abt. Geologischer Dienst ; verantwortliche Bearbeiter: Ehling, Bodo-Carlo & Hartmann, Klaus-Jörg
BeiträgerEhling, Bodo-Carlo ; Hartmann, Klaus-Jörg
KörperschaftSachsen-Anhalt
ErschienenHalle : Landesamt für Geologie und Bergwesen, 03.06.2021
Umfang1 Online-Ressource (45 Seiten, 2,51 MB) : Karten, Illustration
SpracheDeutsch
URNurn:nbn:de:gbv:3:2-882407 
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Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) zum "Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG" der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) vom 28.09.2020 - zur Betroffenheit des Landes Sachsen-Anhalt [2.51 mb]
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Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) hat zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Stellung bezogen. Diese Stellungnahme beinhaltet eine erste Prüfung des LAGB zur Anwendung der Ausschlusskriterien und der Mindestanforderungen in Hinblick auf die ausgewiesenen Teilgebiete und wird kontinuierlich fortgesetzt. Es werden Hinweise gegeben welche Daten in den weiteren Prozess der Endlagersuche eingehen sollten um so zukünftig zielgerichtete Untersuchungen durchführen zu können. Der wesentlichste Einwand seitens des LAGB betrifft die Methodik zur Untersuchung der Mindestanforderungen an den drei Wirtsgesteinen zur Identifizierung der Teilgebiete. Die BGE verfolgte bei der Identifizierung der Teilgebiete einen chronostratigraphischen Ansatz für Ton- und Salzgesteine bzw. einen tektonostratigraphischen Ansatz für die Kristallingesteine. Zur Überprüfung der Mindestanforderungen für die Teilgebiete empfiehlt das LAGB einen lithologischen Ansatz. Bei diesen geht es um die Zusammensetzung der drei Wirtsgesteine Steinsalz Ton und Kristallin. Die Datenlage in Sachsen-Anhalt wäre ausreichend um die Teilgebiete anhand der Erkenntnisse zur Lithologie aus vorhandenen Bohrinformationen stärker einzugrenzen.