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Eine robuste Bewertung des Klimarisikos und der Vulnerabilität ist für Unternehmen erforderlich die die Taxonomiekonformität gemäß der EU-Taxonomieverordnung in Bezug auf wesentliche Beiträge zur Klimaanpassung für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten erreichen wollen. Die entsprechenden rechtlichen Anforderungen sind in Anhang 1 Anlage A der delegierten Verordnung 2021/2139 definiert. Um die Umsetzung dieser Anforderungen zu erleichtern hat das Umweltbundesamt die Empfehlung "Durchführung einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse nach EU Taxonomie" entwickelt. Diese Empfehlungen beschreiben wie ein Leitfaden wie Unternehmen praktisch vorgehen können um die gesetzlichen Anforderungen der Taxonomie zu erfüllen. |
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