Titelaufnahme

Titel
Machbarkeitsstudie über die Einführung einer Einhaltefiktion im Anhang 13 der Abwasserverordnung für den Parameter abfiltrierbare Stoffe im Niederschlagsabwasser von Holzlagerplätzen von Anlagen zur Herstellung von Platten auf Holzbasis : Abschlussbericht / von Kirsten Kemker, Thomas Kerpen, Sina Tabatabaei (atd Ingenieurgesellschaft für Abwasserwirtschaft und technische Dienstleistungen mbH, Aachen); Swetlana Schölzel, Maximilian Brüx, Regina Haußmann, Thomas Wintgens (Institut für Siedlungswasserwirtschaft der RWTH Aachen) ; im Auftrag des Umweltbundesamtes ; Herausgeber: Umweltbundesamt ; Durchführung der Studie: atd Ingenieurgesellschaft für Abwasserwirtschaft und technische Dienstleistungen mbH ; Redaktion: Fachgebiet III 2.1 Übergreifende Angelegenheiten, Chemische Industrie, Feuerungsanlagen; Doreen Schmitz
VerfasserKemker, Kirsten ; Kerpen, Thomas ; Tabatabaei, Sina ; Schölzel, Swetlana ; Brüx, Maximilian ; Haußmann, Regina ; Wintgens, Thomas
HerausgeberSchmitz, Doreen
Körperschaftatd Ingenieurgesellschaft für Abwasserwirtschaft und technische Dienstleistungen mbH ; Deutschland
ErschienenDessau-Roßlau : Umweltbundesamt, März 2023
Umfang1 Online-Ressource (104 Seiten, 5,91 MB) : Illustrationen, Diagramme
Anmerkung
Abschlussdatum: Januar 2022
Sprache der Zusammenfassung: Deutsch, Englisch
SpracheDeutsch
SerieTexte ; 2024, 36
URNurn:nbn:de:gbv:3:2-944866 
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Machbarkeitsstudie über die Einführung einer Einhaltefiktion im Anhang 13 der Abwasserverordnung für den Parameter abfiltrierbare Stoffe im Niederschlagsabwasser von Holzlagerplätzen von Anlagen zur Herstellung von Platten auf Holzbasis [5.91 mb]
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Klassifikation
Keywords
Im Juni 2020 wurde mit der 10. Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) in Anhang 13 „Herstellung von Holzspanplatten Holzfaserplatten oder Holzfasermatten“ ein Grenzwert für betriebsspezifisch verunreinigtes Niederschlagswasser an der Einleitungsstelle in das Gewässer eingeführt. Demnach darf bei Anlagen mit einer Produktionskapazität von 600 m³ oder mehr je Tag ein Jahresmittelwert für abfiltrierbare Stoffe von 40 mg/l in der qualifizierten Stichprobe nicht überschritten werden. Für eine Minimierung des Überwachungsaufwandes stellt sich die Frage ob die Anforderungen mittels einer Einhaltefiktion eingehalten werden können. Die Einführung einer Einhaltefiktion in Anhang 13 der AbwV würde eine behördliche Kontrolle erübrigen unter der Voraussetzung des bestimmungsgemäßen Ein- bzw. Umbaus und Betriebs der Niederschlagswasserbehandlungsanlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Dies würde bedeuten dass die Einhaltung von 40 mgAFS/l gewährleistet ist wenn die Bauwerke bestimmte bauliche und betriebliche Vorgaben erfüllen. Im Rahmen dieser Studie wurden sieben Regenbecken verschiedener holzverarbeitender Betriebe hinsichtlich ihrer Konstruktion und ihrer Wirkungsweise untersucht. Die erfassten AFS-Konzentrationen im Zulauf der untersuchten Becken variieren in einem breiten Bereich ebenso die AFS-Konzentrationen im Ablauf. Allerdings sind aufgrund der sehr großen Unterschiede zwischen der baulichen Ausgestaltung der Becken und der jeweiligen örtlichen produktionsspezifischen Besonderheiten keine Vorhersagen über erzielbare Einleitwerte möglich. Die Einhaltung eines bestimmten Grenzwerts kann nicht garantiert werden da die Konzentration im Ablauf von der Höhe der Zulaufkonzentration abhängt. Diese hängt wiederum von verschiedenen Einflussfaktoren ab (Regenintensität Entwässerungssituation etc.) Die Einführung einer Einhaltefiktion zur Einhaltung des Grenzwertes von 40 mgAFS/l kann deshalb und aufgrund des Widerspruchs zum gültigen technischen Regelwerk nicht empfohlen werden. Um einen maximalen Gewässerschutz gewährleisten zu können sollte die Dimensionierung von Anlagen zur Behandlung von Niederschlagswasser von Holzlagerplätzen vorzugweise auf Basis einer Frachtbetrachtung und nicht konzentrationsbezogen erfolgen.
Keywords (Englisch)
In June 2020 the 10th amendment to the Wastewater Ordinance (AbwV) in Annex 13 „Production of wood particle board wood fiberboard or wood fiber mats“ introduced a maximum contaminant level for contaminated surface run-off at the point of discharge into the water body. Accordingly for plants with a production capacity of 600 m³ or more per day an annual mean value for total suspended solids (TSS) of 40 mg/l may not be exceeded in the qualified random sample. To minimize the monitoring effort a compliance fiction may be used to fulfill the requirements. The introduction of a compliance fiction in Annex 13 of the AbwV would eliminate the need for monitoring by the authorities provided that the stormwater treatment system is installed and operated in accordance with its intended use and in compliance with the generally accepted engineering standards. This would mean that compliance with 40 mgTSS/l is ensured if the structures meet certain constructional and operational specifications. Within this study we investigated the design and mode of operation of seven stormwater tanks of different wood-processing companies. The recorded TSS concentrations in the inflow of the investigated tanks vary significantly as do the TSS concentrations in the outflow. However achievable discharge values cannot be predicted because considerably different tank designs are used and the production-specific characteristics at wood-storage areas vary greatly. Compliance with a specific maximum contaminant level is not guaranteed since the concentration in the effluent depends on the level of the influent concentration which depends on various factors (rain intensity drainage system etc.). The introduction of a compliance fiction to meet the maximum contaminant level of 40 mgTSS/l for existing tanks therefore cannot be recommended. In order to be able to guarantee maximum water protection treatment plants for surface run-off from wood storage areas should preferably be dimensioned on a load basis and not concentration-related.