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Dieses Factsheet gibt einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der Ausweitung des EU-ETS 1 auf den Seeverkehr und die damit verbundenen Wechselwirkungen mit anderen EU- internationalen und nationalen Politiken die den Seeverkehrssektor betreffen. Außerdem wird ein Ausblick im Hinblick auf die Bewertung und Weiterentwicklung des Systems gegeben. Das EU-ETS für den Seeverkehr deckt ab 2024 Kohlendioxidemissionen und ab 2026 auch Methan- und Lachgasemissionen ab. Methan- und Lachgasemissionen werden bereits ab 2024 zusätzlich zu den Kohlendioxidemissionen in der EU-MRV-Seeverkehrsverordnung einbezogen. |
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