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| Nachweis | Kein Nachweis verfügbar |
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Kommt es zu einem Gefahrgutunfall mit einem oder mehreren freigesetzten Stoffen stellt sich den Rettungskräften die Frage um welche Stoffe es sich handelt und wie mit diesen Stoffen verfahren werden kann. Zunächst kann vor Ort nach verfügbaren Informationen recherchiert werden. Dazu wird zuerst die orangefarbene Warntafel kontrolliert. Im zweiten Schritt werden die Beförderungspapiere auf Informationen überprüft. Ist der Fahrer vor Ort und befragungsfähig kann auch er eine wichtige Informationsquelle darstellen. Zudem kann das Transportunternehmen hier ggf. der Disponent weitere Informationen liefern. Sind all diese Informationswege verschlossen können ggf. die Kräfte vor Ort durch Messungen und chemische Tests unbekannte Substanzen bestimmen oder die Auswahl möglicher Kandidaten verringern. Bei Schadensereignissen mit CBRN-Gefahrstoffen zu deren Einschätzung die Kräfte der Feuerwehren selbst nicht oder nicht in ausreichendem Maße in der Lage sind bzw. zu deren Einschätzung Spezialkenntnisse und spezielle Ausrüstungen erforderlich sind können die Experten des IBK Heyrothsberge kontaktiert werden (siehe Kapitel 3.19). Mit Hilfe der Messtechnik können Gas- Flüssigkeits- und Feststoffproben mittels Infrarotspektroskopie Massenspektrometrie und anderer Verfahren untersucht werden. In einigen Fällen ist dies aber nicht möglich und die Rettungskräfte sind auf externe Hilfe von chemischen Laboren angewiesen. Um im CBRN-Fall keine Recherche nach geeigneten Laboren durchführen zu müssen wurde eine Zusammenstellung der behördlichen und privatwirtschaftlichen Labore im Bundesland Sachsen-Anhalt erstellt. Diese wird den Einsatzkräften zur Verfügung gestellt. |
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