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| Nachweis | Kein Nachweis verfügbar |
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Der Einsatzbereich der Ausbringung von Pestiziden mit Luftfahrzeugen ist gesetzlich auf Steillagen im Weinbau und auf Kronenbereiche von Wäldern beschränkt. Im gemeinsamen Informationspapier "Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen" informieren UBA und BfN über naturschutzrechtliche Einschränkungen in Natura-2000-Gebieten wenn Pestizide mit dem Hubschrauber ausgebracht werden sollen. Sind Beeinträchtigungen des Gebietes und seiner Schutzgüter nicht sicher auszuschließen muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch die zuständige Landesbehörde durchgeführt werden. Das Informationspapier vermittelt dazu praktische Hinweise. |
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