Titelaufnahme

Titel
Juristisches Gutachten über die Förderung der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektro-Altgeräten im Sinne der zweiten Stufe der Abfallhierarchie / von Univ.-Prof. Dr. jur. Thomas Schomerus, Dipl. Umweltwiss. Matthias Fabian (Fakultät Nachhaltigkeit, Leuphana Universität Lüneburg), RAin Dr. Dörte Fouquet, Jana Viktoria Nysten, LL.M. (Becker Büttner Held Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Brüssel, Belgien) ; im Auftrag des Umweltbundesamtes ; Durchführung der Studie: Fakultät Nachhaltigkeit, Leuphana Universität Lüneburg, Becker Büttner Held Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater ; Redaktion: Fachgebiet III 1.2 Rechtsangelegenheiten, Vollzug ElektroG und BattG Nicole Dicke
VerfasserSchomerus, Thomas ; Fabian, Matthias ; Fouquet, Dörte ; Nysten, Jana Viktoria
BeiträgerDicke, Nicole
KörperschaftDeutschland ; Leuphana Universität Lüneburg
ErschienenDessau-Roßlau : Umweltbundesamt, Mai 2014
Umfang1 Online-Ressource (286 Seiten, 6,03 MB) : Illustrationen, Diagramm
Anmerkung
Abschlussdatum: 2012
Literaturverzeichnis: Seite 264-284
SpracheDeutsch
SerieTexte ; 2014, 36
SchlagwörterRechtswissenschaft / Abfall / Rohstoffwiederverwendung / Abfallvermeidung / Elektro- und Eletronik-Schrott
URNurn:nbn:de:gbv:3:2-1102315 
Zugriffsbeschränkung
 Das Dokument ist frei verfügbar
Dateien
Juristisches Gutachten über die Förderung der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektro-Altgeräten im Sinne der zweiten Stufe der Abfallhierarchie [6.03 mb]
Links
Nachweis
Klassifikation
Keywords
Dieses Gutachten basiert auf einer Bestandsaufnahme der derzeitigen Praktiken im Bereich der Wiederverwendung. Aufbauend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen untersucht es Möglichkeiten zur Förderung der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektroaltgeräten im Sinne der zweiten Stufe der Abfallhierarchie durch deren Institutionalisierung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Bei der Entwicklung eines entsprechenden Modells war es jedoch der Grundgedanke bestehende Strukturen und Abläufe so weit wie möglich unverändert zu belassen. Es soll möglichst wenig in die unternehmerische Freiheit der Unternehmen eingegriffen werden die sich bereits als Wiederverwendungseinrichtung betätigen oder dies zu tun gedenken. Daher werden nur solche Normierungen vorgeschlagen die als Ergänzung zum bestehenden System minimal notwendig sind. Sollte sich die Tätigkeit als Wiederverwendungseinrichtung dennoch nicht wirtschaftlich ausüben lassen so ist keine spezielle finanzielle Förderung vorgesehen.