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| Nachweis | Kein Nachweis verfügbar |
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Triebwerksprobeläufe sind mit nicht unerheblichen Lärmimmissionen in der Nachbarschaft der Flugplätze verbunden. Im novellierten Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm sind Triebwerksprobeläufe nicht berücksichtigt worden. Wesentliches Ziel der hier beschriebenen Untersuchungen war deshalb die Erarbeitung eines Vorschlages für eine einheitliche Methodik zur Ermittlung der Geräuschimmissionen von Triebwerksprobeläufen. |
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