Titelaufnahme

Titel
Internationale Abkommen in der EU-Lieferkettenrichtlinie : Völkervertragsrecht als Bezugspunkt menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in der CSDDD : Kurzgutachten / von David Krebs (Geulen & Klinger Rechtsanwälte, Berlin), Dr. Eleanor Benz ; im Auftrag des Umweltbundesamtes ; Durchführung der Studie: Geulen & Klinger Rechtsanwälte ; Redaktion: Fachgebiet I 1.8 Nachhaltige Unternehmen und Verwaltungen, Sustainable Finance, Umweltkosten Christoph Töpfer
VerfasserKrebs, David ; Benz, Eleanor
BeiträgerTöpfer, Christoph
KörperschaftDeutschland ; Geulen & Klinger Rechtsanwälte
ErschienenDessau-Roßlau : Umweltbundesamt, Dezember 2024
Umfang1 Online-Ressource (53 Seiten, 2,81 MB)
Anmerkung
Abschlussdatum: Oktober 2024
Quellenverzeichnis: Seite 51-53
SpracheDeutsch
SerieTexte ; 2024, 170
URNurn:nbn:de:gbv:3:2-1111259 
Zugriffsbeschränkung
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Internationale Abkommen in der EU-Lieferkettenrichtlinie [2.81 mb]
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Keywords
Das Gutachten untersucht inwieweit sich rechtliche Bedenken gegen Verweise auf internationale Abkommen zur Konkretisierung der Sorgfaltspflichten in der EU-Richtlinie 2024/1760 zu menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Wertschöpfungsketten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) daraus ergeben dass diese zum Teil nicht von allen EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union selbst und nicht von allen "Gaststaaten" ratifiziert worden sind. Die rechtliche Zulässigkeit des Verweises auf internationale Abkommen die nicht von allen EU-Mitgliedsstaaten oder der Europäischen Union als solcher ratifiziert worden sind ist am Maßstab des Unionsverfassungsrechts zu beurteilen. Danach ist insbesondere entscheidend ob die EU die nötige Kompetenz hat die Normen der internationalen Abkommen auf die verwiesen wird auch selbst in den Text der Richtlinie mitaufzunehmen. Da es sich beim Verweis auf internationale Abkommen schlicht um eine vereinfachte Regelungstechnik handelt ist es für die Verfassungsmäßigkeit nach den Maßstäben des Primärrechts dagegen nicht entscheidend ob alle EU-Mitgliedsstaaten und die EU selbst alle Abkommen ratifiziert haben. Eine Prüfung der Richtlinie am Maßstab des Unionsverfassungsrechts kommt zu dem Ergebnis dass diese mit dem Primärrecht vereinbar ist und die verwendete Verweisungstechnik insbesondere auch mit dem unionsverfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz vereinbar ist. Um Regelungslücken im Bereich der umweltbezogenen Sorgfaltspflicht zu schließen hätte sich gleichwohl eine Generalklausel als Auffangregelung angeboten wie sie etwa vom Europäischen Parlament in seinen Änderungsvorschlägen erwogen worden war. Die Frage ob auf Abkommen verwiesen werden darf die nicht von allen "Gaststaaten" ratifiziert worden sind ist dagegen eine völkerrechtliche Frage die das zwischenstaatliche Verhältnis zwischen Union und Mitgliedstaaten einerseits und den betroffenen Drittstaaten andererseits betrifft. Daher ist sie allein am Maßstab des Völkerrechts zu prüfen. Im Ergebnis wird festgestellt dass für die Union ein ausreichender Anknüpfungspunkt zur Rechtfertigung der extraterritorialen Wirkungen der CSDDD besteht und dass die in der Richtlinie verwendete Verweisungstechnik auch nicht gegen das völkerrechtliche Interventionsverbot verstößt.
Keywords (Englisch)
This paper examines whether the EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) may refer to international agreements in order to specify the due diligence obligations although some of these have not been ratified by all EU Member States the EU itself and not all third country host states. The legal admissibility of referencing international agreements that have not been ratified by all EU Member States or the EU as such must be assessed in accordance with primary EU law. On this basis it is in particular decisive whether the EU is competent to include the standards of the international agreements referred to in the text of the directive itself. Since the reference to international treaties is nothing more than a simplified regulatory technique it is not decisive for constitutionality according to the standards of primary law whether all EU member states and the EU itself have ratified all agreements. An examination of the Directive concludes that it is compatible with EU primary law and that the referencing technique is in particular consistent with the principle of certainty under EU law. In order to close regulatory gaps in the area of environmental due diligence a general clause as a catch-all provision such as that considered by the European Parliament in its proposed amendments would have been suitable. The question of whether reference may be made to agreements that have not been ratified by all third country host states is however a question of international law that concerns the intergovernmental relationship between the European Union and the Member States on the one hand and the affected third countries on the other. Therefore it must be examined solely in light of international law. As a result it is concluded that there is a sufficient connecting factor for the EU to justify the extraterritorial effects of the CSDDD and that the used referral technique does not violate the prohibition of intervention under international law.