|
Das Dokument ist frei verfügbar |
|
| Nachweis | Kein Nachweis verfügbar |
|
In der Kinder- und Jugendhilfe haben sich im Kontext des Kinderschutzes bundesweit Begriffe wie “insoweit erfahrene Fachkraft” “Kinderschutzfachkraft” “Fachkraft im Kinderschutz” u. ä. etabliert. In der Fachpraxis werden diese häufig undifferenziert synonym verwendet.Doch um festzustellen ob diese Begriffe tatsächlich gleichzusetzen sind muss man sich mit den damit verbundenen Inhalten genauerauseinandersetzen.Für Sachsen-Anhalt gilt: die Begriffe “Kinderschutzfachkraft” und “insoweit erfahrene Fachkraft” bedeuten nicht (!) dasselbe. Während die “insoweit erfahrene Fachkraft” bundesweit im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) verankert ist hat die “Kinderschutzfachkraft” in Sachsen-Anhalt neben der “insoweit erfahrenen Fachkraft” eine besondere Bedeutung. Verortet ist sie im § 10a Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA). Doch was ist die “Kinderschutzfachkraft” in Sachsen-Anhalt? Und wie grenzt diese sich insbesondere von der “insoweit erfahrenen Fachkraft” ab? Antworten auf diese Fragen bietet Ihnen das vorliegende Informationspapier. Es setzt sich detailliert mit der inhaltlichen Abgrenzung der “Kinderschutzfachkraft” auseinander und soll Ihnen im Rahmen des Kinderschutzauftrages sowohl eine Orientierungshilfe sein als auch Impulse bieten für einen konstruktiven und effektiven Einsatz von Kinderschutzfachkräften in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. |
|
|