|
Das Dokument ist frei verfügbar |
|
| Nachweis | Kein Nachweis verfügbar |
|
Die Stadt Halle (Saale) als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/ 2007 verpflichtet einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. |
|
|