Ziel: Schon seit sehr langer Zeit beschäftigt sich die Wissenschaft mit den Gründen, warum Menschen straffällig werden. Die Persönlichkeit eines Menschen, als ein Aspekt täterorientierter Betrachtungen, wird als ein Baustein angesehen, der Straffälligkeit mitbedingt. Die vorliegende Untersuchung zielt auf die Überprüfung einer möglichen Assoziation verschiedener Persönlichkeitsmerkmale und Straffälligkeit (in verschiedenen Aspekten) ab. Dies sowohl auf pathologischer als auch auf normalpsychologischer Ebene. Methodik: Untersucht wurde eine Stichprobe von 105 Straftätern. Die Datenerhebung geschah während des laufenden Verfahrens. Eingeschlossen wurden Probanden, die wegen verschiedener Delikte rechtskräftig verurteilt worden waren. Zu Vergleichszwecken stand eine Stichprobe von 80 Probanden aus der nichtstraffälligen Normalbevölkerung zur Verfügung. Die Datenerhebung erfolgte anhand der IPDE zur Diagnostik von Persönlichkeitsstörungen sowie einer Batterie psychometrischer Tests (NEO-FFI, IPC, HDHQ, LPS 3). Ergebnisse: Die Überprüfung von Persönlichkeit als Korrelat von Straffälligkeit erbrachte eine relevante Häufung von Persönlichkeitsstörungen bei der forensischen Stichprobe, die sich im Bereich der dissozialen sowie emotional instabilen Persönlichkeitsstöörung niederschlägt. Die dimensionale Diagnostik erbrachte Abweichungen der Straftäter auf allen Skalen. Auf der Ebene der Normalpersönlichkeit zeigte sich eine geringere Offenheit sowie ein erhöhter Neurotizismus mit Straffälligkeit assoziiert. Auch die differenzierten Analysen verschiedener Tätertypen machten einige Unterschiede deutlich. Untersucht wurden Rückfalltäter, Gewaltstraftäter, Sexualstraftäter sowie Variablen, die Hinweise auf die Gefährlichkeit eines Straftäters geben können. Schlußfolgerungen: Es wurde deutlich, daß das Persönlichkeitsprofil straffälliger Menschen Akzentuierungen aufweist, deren Kenntnis für die Wiedereingliederung sowie Fragen eines möglichen Rückfalls von großer Evidenz ist. Auch wurde gezeigt, daß es sich bei der Gruppe der Straftäter um sehr unterschiedliche Menschen handelt. Diesem Aspekt muß folglich Rechnung getragen werden.
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