Diese Arbeit stellt die Arzneimittelhaftung des pharmazeutischen Unternehmers nach deutschem Recht dar. Bei der Haftung für Arzneimittelschäden handelt es sich um einen sehr sensiblen Haftungsbereich, da die Medikamente direkt auf den menschlichen Körper einwirken und dadurch Arzneimittelfehler schwere Schädigungen bei den Betroffenen hervorrufen können. In der Arbeit werden die gegenwärtigen Ansprüche von Arzneimittelgeschädigten nach dem Deliktsrecht und der Gefährdungshaftung des AMG dargestellt. Daneben erfolgt eine Beschreibung dieser Materie an aufgetretenen Arzneimittelhaftungsfällen. Kennzeichnend für die Entwicklung der Arzneimittelhaftung in Deutschland ist die Tatsache, daß gesetzgeberischen Änderungen zu Gunsten der Geschädigten nach schweren Schädigungsfällen, wie den Contergan- oder HIV - Fällen, stattfanden. Eine Überprüfung der gegenwärtigen Arzneimittelhaftung ergibt, daß befriedigende und wirksame Schadensersatzansprüche den Geschädigten nicht zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wird deshalb die Möglichkeit von Reformen der Arzneimittelhaftung untersucht. Am Ende der Arbeit werden die möglichen und wünschenswerten Reformpunkte der Arzneimittelhaftung des pharmazeutischen Unternehmers aufgezeigt.
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