Die Arbeit thematisiert die Reform der deutschen Sachmängelgewährleistung beim Warenkauf. Sie gibt eine vergleichende Zusammenschau der Regelwerke und Reformvorschläge, welche die Diskussion um die Erneuerung der kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften besonders beeinflusst und geprägt haben. In den einzelnen Kapiteln werden dabei die tatbestandlichen Voraussetzungen der Sachmängelhaftung, die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen sowie die Rechtsbehelfe, die dem Käufer im Falle der Mangelhaftigkeit der gekauften Ware zur Verfügung stehen, einschließlich der Vorschriften über den Schadensersatz behandelt. Als Ausgangspunkt für den Rechtsvergleich wurde die traditionelle Gewährleistungsregelung der §§ 459 ff. BGB alter Fassung. gewählt. Ihr wurden der erste deutsche Reformentwurf, der von der Kommission zur Überarbeitung des Schuldrechts bereits 1992 vorgelegt worden war, sowie die Richtlinie 99/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter, deren Umsetzungszwang den Fortgang der Reform entscheidend gefördert hat, gegenübergestellt. In welcher Weise die Vorgaben der europäischen Richtlinie schließlich im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz umgesetzt wurden, fand dabei besondere Berücksichtigung. Die internationale Entwicklung im Bereich der kaufrechtlichen Sachmängelhaftung war ebenfalls Gegenstand des Vergleichs. Wegen seiner grundlegenden Bedeutung wurde das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vergleichend einbezogen. Darüber hinaus erfolgte auch eine Auseinandersetzung mit den Principles of European Contract Law (PECL) und den Principles of International Commercial Contracts (PICC) von Unidroit. Anhand dieser Regelwerke sollte gezeigt werden, inwieweit die reformierte deutsche Sachmängelregelung dem Stand der internationalen Überlegungen entspricht.
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