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Mit ihrem Beschluss vom 18. Oktober 2000 hat die Bundesregierung die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu einem zentralen Element ihres Klimaschutzprogramms erklärt. Über die Ausweitung des KWK-Einsatzes sollte für den Zeitraum bis 2010 ein Minderungsbeitrag von 23 Mio. t CO2 im Vergleich zum Basisniveau von 1998 erbracht werden. Zur Umsetzung dieser Ziele wurde an Stelle der ursprünglich vorgesehenen Quotenregelung im Ergebnis eines schwierigen und konfliktreichen politischen Prozesses ein Paket aus der „Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Minderung der CO2-Emissionen und der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung zur Klimavereinbarung vom 9.11.2000“ und dem "Gesetz für die Erhaltung die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)" vom 19. März 2002 (KWK-G) verabschiedet. |
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